Computerrecht

02.04.1999

Stellt ein Sachverständiger fest, daß es bei einer neu erworbenen Computeranlage infolge von Thermoeffekten nach der Aufwärmzeit regelmäßig zu Programmabstürzen kommt, hat der Käufer das Recht, den Computer zurückzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob eine fehlerhafte Bedienung zu den Abstürzen geführt hat. Denn allein schon ein Hardwaredefekt macht die Computeranlage fehler- beziehungsweise mangelhaft (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 19 U 237/96). (jlp)

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