Controlling von Verträgen

30.09.2004

In der Betriebswirtschaftslehre umschreibt der Begriff "Controlling" die Maßnahmen und Werkzeuge, die dazu dienen, Planung und Realität miteinander zu vergleichen. Bisher wird ein Controlling auf Verträge nur wenig angewandt. Dies liegt zum einen daran, dass häufig bei der betriebswirtschaftlichen Planung nicht berücksichtigt wird, dass die Vertragsplanung für die Erreichung kaufmännischer Ziele bedeutsam ist. Des Weiteren lässt sich der Vorteil gut verhandelter und strukturierter Verträge nicht so leicht erfassen. Die Bewertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahl und der Abgleich mit geplanten Umsätzen sind einfacher.

Pflichten des Partners überwachen

Zum Vertragscontrolling gehört es, dass alle Pflichten des anderen Vertragspartners frühzeitig überwacht werden. Ein Verzug ist rechtzeitig anzumahnen. Daneben ist bei längeren Projekten zu prüfen, ob die Leistungen des anderen Vertragspartners den Anforderungen entsprechen oder schlecht erfüllt werden. Dies ist frühzeitig zu überprüfen. Weiterhin ist insbesondere bei Kaufverträgen darauf zu achten, dass bei Leistungsstörungen die jeweiligen Rechte frühzeitig aufgegriffen werden. Beispielsweise beträgt die kaufmännische Rügepflicht nach dem Handelsgesetzbuch oft nur wenige Tage.

Das Vertragscontrolling beinhaltet auch, die einzelnen Vertragsdokumente, die häufig in verschiedenen technischen Formen vorliegen, zu archivieren und somit verfügbar zu halten. Nicht nur der Vertragstext selber kann für weitere rechtliche Auseinandersetzungen von Bedeutung sein; auch Zeitpläne, Protokolle und Projekttagebücher oder technische Testunterlagen gewinnen bei Streitigkeiten an Bedeutung.

Ein weiterer Aspekt des Vertragscontrollings ist die Nachkalkulation. Zur Nachkalkulation gehört auch die Erfassung des rechtlichen Aufwandes für das Projekt. Bei der Nachkalkulation sind Vertragsstrafen, Zinsen für Bürgschaften oder die Rückstellungen für Garantien zu berücksichtigen.

Tipp: Notieren Sie sich den Ablauf von Gewährleistungsfristen und sonstige Verjährungsfristen in einen Kalender. Macht eine Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, so sehen Sie sofort, ob die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist und der Kunde eine Reparaturleistung bezahlen muss.

Rechtsanwalt Thomas Feil

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