Cyberkriminalität versus Datenschutz

26.11.2001
„Das ist ein absoluter Irrweg", tobte Jörg Tauss, SPD-Politiker und Vorsitzender des Bundestagsausschusses „Neue Medien" bereits im Vorfeld der „International Conference on Cybercrime", die am 23. und 24. November in Budapest stattfand. Auf der internationalen Konferenz wurde den Vertretern der 43 Migliedsstaaten des Europarates sowie weiteren Ländern wie den USA, Japan, Südafrika und Kanada das erste internationale Vertragswerk zur Computerkriminalität zur Unterzeichnung durch die nationalen Regierungen vorgelegt. Danach sollen Vergehen gegen das Copyright, Internetbetrug, das Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von Kinderpornographie, das Eindringen in Computersysteme oder auch die Manipulation und der Diebstahl von Daten unter Strafe gestellt werden. Der Pferdefuß des Vertragswerkes: Nach dieser Charta sollen Internet-Provider Informationen sammeln, wer sich im Internet wann und mit wem unterhält. Diese Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Zwar ist in dem Vertragswerk von einer zeitlichen Begrenzung der gespeicherten Daten die Rede, doch konkrete Fristen bleiben letztlich den einzelnen Ländern vorbehalten. „Die Charta mündet in eine komplette verdachtsunabhängige Überwachung und Kontrolle von jedermann. Im Sinne einer vorsorglichen Beweissicherung werden alle Kontakte der Bürger im Internet erfasst und auf Vorrat gespeichert", lautet das Fazit eines Hearings im Sommer diesen Jahres, bei dem Datenschützer, Wissenschaftler und Repräsentanten der IT-Branche die Konvention des Europarats wegen der Verletzung von Grundfreiheiten und Bürgerrechten scharf attackierten. Trotz dieser Bedenken rechnet ein Mitglied des Europarates damit, dass rund 30 Länder das Abkommen unterzeichen werden. (mm)

„Das ist ein absoluter Irrweg", tobte Jörg Tauss, SPD-Politiker und Vorsitzender des Bundestagsausschusses „Neue Medien" bereits im Vorfeld der „International Conference on Cybercrime", die am 23. und 24. November in Budapest stattfand. Auf der internationalen Konferenz wurde den Vertretern der 43 Migliedsstaaten des Europarates sowie weiteren Ländern wie den USA, Japan, Südafrika und Kanada das erste internationale Vertragswerk zur Computerkriminalität zur Unterzeichnung durch die nationalen Regierungen vorgelegt. Danach sollen Vergehen gegen das Copyright, Internetbetrug, das Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von Kinderpornographie, das Eindringen in Computersysteme oder auch die Manipulation und der Diebstahl von Daten unter Strafe gestellt werden. Der Pferdefuß des Vertragswerkes: Nach dieser Charta sollen Internet-Provider Informationen sammeln, wer sich im Internet wann und mit wem unterhält. Diese Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Zwar ist in dem Vertragswerk von einer zeitlichen Begrenzung der gespeicherten Daten die Rede, doch konkrete Fristen bleiben letztlich den einzelnen Ländern vorbehalten. „Die Charta mündet in eine komplette verdachtsunabhängige Überwachung und Kontrolle von jedermann. Im Sinne einer vorsorglichen Beweissicherung werden alle Kontakte der Bürger im Internet erfasst und auf Vorrat gespeichert", lautet das Fazit eines Hearings im Sommer diesen Jahres, bei dem Datenschützer, Wissenschaftler und Repräsentanten der IT-Branche die Konvention des Europarats wegen der Verletzung von Grundfreiheiten und Bürgerrechten scharf attackierten. Trotz dieser Bedenken rechnet ein Mitglied des Europarates damit, dass rund 30 Länder das Abkommen unterzeichen werden. (mm)

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