Dach muss regensicher sein

17.08.2000

Das für eine Lager- und Produktionshalle errichtete Dach muss in jedem Falle so dicht sein, dass es auch nach heftigen Regenschauern nicht zu Wassereinbrüchen kommt. Der Auftragnehmer schuldet daher ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. Dieser sichere Schutz ist nicht gegeben, wenn sich bei stärkerem Regen mit Windeinfall das Dach als undicht erweist (Bundesgerichtshof, Az.: VII ZR 403/98). (jlp)

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