Rechtsanwalt gibt Tipps

Darlehenskündigung durch die Bank - Was kann man tun?

24.06.2008
Auf finanzielle Engpässe der Kreditnehmer reagieren die Banken oft mit fristlosen Darlehenskündigungen. Wie Unternehmer darauf reagieren können, erklärt Dr. Thomas Schulte.

Darlehensverträge können scheitern. Auf finanzielle Engpässe der Kreditnehmer reagieren die Banken oft mit fristlosen Darlehenskündigungen. Unternehmer und Verbraucher kommen dann vom Regen in die Traufe. Nur selten kann die Valuta auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Die häufige Folge: Ein neuer Kredit muss aufgenommen werden.

Unter Umständen gestaltet sich die Umschuldung schwierig. Betroffene fragen immer wieder: Wie kann man sich gegen die Kreditkündigung wehren?

Zunächst ist die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen. Eine außerordentliche Kündigung durch die Bank kann gemäß § 490 I BGB bei Darlehen mit fester Laufzeit und fest vereinbartem Zinssatz nur erfolgen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird.

Mit anderen Worten: Entweder sind Vermögen und Sicherheit oder nur die Sicherheit des Darlehensnehmers gefährdet oder wertgemindert. Ein Kündigungsrecht besteht aber nicht, wenn zwar das Vermögen beeinträchtigt ist, die Sicherheit aber ausreicht, um den Rückzahlungs- und Zinsanspruch der Bank zu verwirklichen. Dies wird von den Banken immer wieder verkannt. Im umgekehrten Fall - wenn also nur die Sicherheit beeinträchtigt oder verfallen ist - kann die Bank dagegen von ihrem fristlosen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Allerdings hält die Bewertung der Sicherung einer rechtlichen Prüfung oft nicht stand. Zudem muss eine mögliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse von der Bank einzelfallbezogen gewürdigt werden.

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