Demenzkranke künftig eingeschlossen

Das ändert sich bei der Pflegeversicherung

24.05.2012
Die Arag-Experten informieren darüber, wie der Gesetzgeber auf den erhöhten Pflegebedarf reagiert.

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist höher als jemals zuvor in Deutschland; dadurch steigt die Zahl derjenigen, die im Alter auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Etwa 2,4 Millionen Menschen waren es 2010, Schätzungen des Statistischen Bundesamtes gehen für das Jahr 2030 von 3,4 Millionen aus. Angesichts dieser Zahlen hat die Bundesregierung vor, das System der Pflegeversicherung dem steigenden Pflegebedarf anzupassen. Am 28. März 2012 wurde deshalb der Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) vom Kabinett beschlossen. Zentraler Punkt der Reform ist die Verbesserung der Situation demenzkranker Menschen, die bisher oftmals keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Die Arag-Experten informieren darüber, was im Einzelnen zur Reform der Pflegeversicherung gehört.

Betreuung für Demenzkranke

Im Vordergrund der Neuregelung steht der Ausbau der ambulanten Versorgung Demenzkranker. Im Hinblick darauf sollen ambulante Pflegedienste in Zukunft nicht nur - wie derzeit - Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung anbieten, sondern auch die Leistungsart "Betreuung". Außerdem sollen Demenzkranke, die in keine Pflegestufe eingeordnet sind (Pflegestufe 0) erstmals ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten - und zwar 120 Euro Pflegegeld oder bis zu 225 Euro Sachleistungen. Entsprechend werden die Sätze in den Pflegestufen 1 und 2 angehoben: In der Pflegestufe 1 werden 305 Euro Pflegegeld oder bis zu 665 Euro für Pflegesachleistungen gezahlt. In der Pflegestufe 2 werden es 525 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.250 Euro für Pflegesachleistungen sein. Daneben sollen Pflegebedürftige zwischen der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen oder einem Zeitvolumen für die Pflege frei wählen können. Die gewählte Zeit kann dann z.B. für einen Spaziergang genutzt werden. Langfristig soll so ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit geschaffen werden, der vor allem auf die eingeschränkte Alltagskompetenz Demenzkranker abstellt.

Entlastung für pflegende Angehörige

Mehr Unterstützung ist auch für die pflegenden Angehörigen geplant. So sollen sie einfacher eine Auszeit von der anstrengenden Pflege nehmen können. Dazu ist geplant, dass die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt wird, wenn der gepflegte Angehörige für kurze Zeit in anderweitige Pflege gegeben wird. Ferner werden Zeiten, in denen ein Angehöriger gepflegt wurde, bei der Rentenversicherung berücksichtigt, vorausgesetzt, die Pflegezeit beträgt mindestens 14 Stunden pro Woche. Außerdem will die Bundesregierung verstärkt Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige fördern.

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