Weiternutzung kann Bußgeld kosten

Das Aus für alte Schnurlos-Telefone

29.12.2008
Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.

Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.

Händler sollten ihre Kunden darauf aufmerksam machen, in die Bedienungsanleitung ihres Telefons zu schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Ist keine Betriebsanleitung mehr vorhanden, finden sich Informationen im Internet oder direkt beim Hersteller. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten. Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen. (bw)

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