Rechtsanwalt Alexander Hufendiek

"Das Bochumer Urteil ist ein Teilerfolg"

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt bei der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertritt einige Betroffene der Abmahnungen durch Revolutive Systems (vormals Binary Services). Im Gespräch mit ChannelPartner spricht er über den aktuellen Fall.
Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, ANKA, mit Sitz in Essen, hofft, dass die Urteile des Landgerichts Regensburg im Rahmen der Berufung aufgehoben werden.
Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, ANKA, mit Sitz in Essen, hofft, dass die Urteile des Landgerichts Regensburg im Rahmen der Berufung aufgehoben werden.
Foto: ANKA

Alexander Hufendiek, Rechtsanwalt bei der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertritt einige Betroffene der Abmahnungen durch Revolutive Systems (vormals Binary Services). Das Landgericht Bochum hatte im Fall eines Münsterländerdischen IT-Unternehmes, vertreten durch Rechtsanwalt Hufendiek, zu Gunsten des Abmahnopfers entschieden. Im Gespräch mit ChannelPartner spricht er über den aktuellen Fall.

Die Fälle der Abmahnungen durch Binary Services (jetzt Revolutive Systems) beschäftigt nun schon seit über einem halben Jahr Anwälte und nun auch die Gerichte. Hat Sie die Tragweite der Vorgänge überrascht?

Alexander Hufendiek: Nein, dass wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten vor Gerichten ausgetragen werden, ist unser Alltagsgeschäft. Abmahnwellen gab es immer wieder und wird es vermutlich auch zukünftig wieder geben. Überrascht war ich jedoch vom Ausmaß der Abmahnwelle. 200 Abmahnungen innerhalb von einer Woche auszusprechen ist schon bemerkenswert. Hinzu kommt, dass die Ermittlung der angeblichen Verstöße durch eine Software automatisiert vorgenommen wurde. Dies gibt der Abmahnwelle aus meiner Sicht eine neue Dimension.

Welche Bedeutung hat das nun am Landgericht Bochum ergangene Urteil?

Hufendiek: Das Landgericht Bochum hielt unsere Klageanträge für schlüssig und urteilte zu unseren Gunsten, was natürlich ein Teilerfolg ist. Die Sache letztendlich entscheiden wird jedoch das Oberlandesgericht Nürnberg oder bei Revisionszulassung sogar der Bundesgerichtshof.

In Regensburg gelten offensichtlich andere Maßstäbe. Werden Ihrer Meinung nach die Urteile am Landgericht Regensburg Bestand haben?

Hufendiek: Ich hoffe sehr, dass im Rahmen der Berufung die Urteile des Landgerichts Regensburg aufgehoben werden. Anderenfalls wäre es in Zukunft sehr schwierig, jedenfalls im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg, derartigen Abmahnwellen juristisch etwas entgegen zu setzen.

In den letzten Tagen wurden einer Vielzahl von Abgemahnten Mahnbescheide zugestellt. Was raten Sie den Betroffenen?

Hufendiek: Ich rate den Betroffenen, Kontakt mit Ihren Rechtsanwälten aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Erfolgsaussichten lassen sich nur im konkreten Einzelfall beurteilen. (awe)

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