Ersten Entwurf vorgelegt

Das bringt das Jahressteuergesetz 2013

11.05.2012

Umsatzsteuer

- Umsatzsteuer:
Im Umsatzsteuerrecht sind eine ganze Reihe von Änderungen vorgesehen, die entweder grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber einzelne Branchen betreffen.

- Pflege-Pauschbetrag:
Bisher gibt es den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro nur bei der häuslichen Pflege im Inland. Nun wird der Anwendungsbereich des Pflege-Pauschbetrages auf die persönlich durchgeführte häusliche Pflege im gesamten EU- und EWR-Ausland ausgeweitet. Damit soll die persönliche Pflege zukünftig unabhängig vom Ort der Pflege steuerlich honoriert werden. Voraussetzung ist jedoch auch für die Pflege im Ausland, dass die Hilflosigkeit der pflegebedürftigen Person nachgewiesen wird.

- Fremdvergleichsgrundsatz:
Im Außensteuergesetz wird der Fremdvergleichsgrundsatz nach dem OECD-Musterabkommen auf internationale Betriebsstättenfälle ausgeweitet. Außerdem werden zukünftig auch grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen von Personengesellschaften und Mituntenehmerschaften von der Vorschrift erfasst.

- Minijob-Pauschsteuer:
Für die einheitliche Pauschsteuer auf Minijobs von 2 % gelten bisher die Regelungen der Abgabenordnung. Der Bundesrechnungshof hatte vorgeschlagen, für das Erhebungsverfahren der einheitlichen Pauschsteuer die sozialrechtlichen Verfahrensvorschriften umfassend anzuwenden. Es sei sehr aufwendig, wenn die Minijob-Zentrale steuerrechtliche und sozialrechtliche Verfahrensvorschriften nebeneinander anwenden muss. Dieser Vorschlag wird nun umgesetzt, sodass zukünftig auch für die Pauschsteuer die sozialrechtlichen Regelungen bei der Erhebung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren sowie für das Mahnverfahren anzuwenden sind.

- Auskunfts- und Vorlageverlangen:
Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs will das Finanzministerium jetzt das Vorlageverlangen mit dem Auskunftsverlangen gleichstellen. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich entschieden, dass eine Finanzbehörde erst dann Unterlagen anfordern kann, wenn die zuvor vom Vorlagepflichtigen verlangte Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt wurde. Zukünftig können die Finanzbehörden direkt die Vorlage von Unterlagen verlangen, ohne vorher ein Auskunftsersuchen abwarten zu müssen. Der Deutsche Steuerberaterverband sieht auch diese Entwicklung als äußerst bedenklich an. Schließlich greift das Herausgabeverlangen weitaus stärker in die Persönlichkeitssphäre eines Vorlagepflichtigen ein als ein bloßes Auskunftsersuchen.

Zur Startseite