Ersten Entwurf vorgelegt

Das bringt das Jahressteuergesetz 2013

11.05.2012

Amtshilfe

- EU-Amtshilferichtlinie:
Mit dem im Jahressteuergesetz 2013 enthaltenen EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) wird die EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Sie soll die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Besteuerung stärken, unter anderem mit dem Ziel, die Steuern bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten ordnungsgemäß festsetzen zu können. Außerdem verpflichtet die Richtlinie die EU-Staaten, sich auf Ersuchen gegenseitig alle für ein Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Die Übermittlung von Informationen kann ein Staat nicht mehr deshalb ablehnen, weil er selbst kein eigenes Interesse an der Übermittlung hat oder die Information sich in privilegierter Hand (Bank, Treuhänder etc.) befindet.

- EU-Recht:
Weitere Änderungen betreffen Ergänzungen und redaktionelle Anpassungen des deutschen Steuerrechts an EU-Recht, insbesondere an den Vertrag von Lissabon, die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie, neue Regelungen in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Rechnungsstellungsrichtlinie. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de

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