Neue Chance für Gläubiger

Das europäische Mahnverfahren

09.04.2008

Das europäische Bagatellverfahren findet in schriftlicher Form statt, wobei die Korrespondenz mit dem Gericht in dessen Amtssprache geführt werden muss. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für erforderlich hält oder eine Partei sie beantragt.

Bei fristgerechtem Eingang der Parteierklärungen hat das Gericht binnen dreißig Tagen eine Entscheidung zu erlassen.

Diese kann beinhalten: ein Urteil, eine Aufforderung an die Parteien, weitere Auskünfte zu geben, die Anordnung einer Beweisaufnahme, die Ladung zu einer mündlichen Verhandlung.

Ein ergangenes Urteil ist sofort vollstreckbar und wird in allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks ohne besonderes Anerkennungsverfahren anerkannt. Die Zulässigkeit von Rechtsmitteln richtet sich nach dem nationalen Verfahrensrecht des angerufenen Gerichts. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterlegene Partei.

Fazit

Durch das europäische Mahnverfahren und das europäische Bagatellverfahren wird die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung von Geldforderungen aus Zivil- und Handelssachen erheblich erleichtert. Ein im Wege eines dieser Verfahren erstrittener Titel wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und kann ohne vorherige Vollstreckbarerklärung im betreffenden Mitgliedsstaat vollstreckt werden. Langwierige und kostenintensive Anerkennungsverfahren entfallen durch die Möglichkeiten der vorgestellten Verfahrensarten.

Kontakt und weitere Informationen: Die Autorin ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Hoffmann, Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Avenue Louise 385/1, 1050 Brüssel. Tel: 0032/2 648.09.70, Fax: 0032/ 2 640.27.79, E-Mail : secretar@hoffmann-partners.com, Internet: www.hoffmann-partners.com (mf)

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