Das fängt ja gut an

10.01.2002
Zwei Jahre - ohne Bewährung!

Noch ein frohes Neues gewünscht, dann wäre das auch erledigt. Nachdem die Umstellung auf den Euro so hervorragend geklappt hat (überraschenderweise, wie mein letzter Kunde bemerkte), droht Ungemach von Seiten der Gesetzgebenden. Die Verlängerung der Garantie ist eine tolle Sache - für den Kunden. Doch wer garantiert dem Händler diese zwei Jahre? Kaum ein Hersteller hat sich durchgerungen, eine ähnlich kulante Abwicklung für die Händler zu gewähren, wie sie es für ihre Endkunden tun. Die Distributoren, als temporäre Partner bei Messen, verhüllen sich in dumpfe Schweigsamkeit, was heißen will: "Ist nicht unser Gesetz - macht doch was ihr wollt!" Wer hat Schaden und Spott, wenn im imaginären Handbuch von "Verknupfung mit wechselnden 220V Stromung" die Rede ist? Logisch, Meinereiner! Und wenn der oder die Nächste mit einer Sechs-Euro-Maus und einem knapp zwei Jahre alten Kaufbeleg auf der Matte steht und Wandlung fordert? Während Großbetriebe mit mehreren Monaten Zahlungsziel Rückläufe einfach bei der nächsten Order abziehen, muss der Kleinunternehmer den Schrott entsorgen oder einschicken. Auf jeden Fall teuer bezahlen, denn die Annahme, dass die Handelskette auch rückwärtig funktioniert, mag auf Konzerne und Märkte zutreffen, für den Fachhandel bleibt es ein Wunschtraum. Nach zwei Jahren Computerleben übersteigen die Portokosten oft den Wert der reklamierten Teile. Es geht nicht an, die Produkthaftung auf den Händler abzuwälzen, ohne dass dieser sich am Vorlieferanten oder dem Hersteller schadlos halten kann. Und mit schadlos meine ich ohne finanzielle Nachteile. Ich verlange von Produktion und Distribution die gleichen Rechte, die ein Kunde im Supermarkt oder im Versandgeschäft auch hat.

Wenn der Kunde ein Notebook zurückgeben darf, weil es ihm nach dem Auspacken nicht mehr gefallen hat, dann muss auch dem Handel dieses Recht zugestanden werden. Dass ein Händler für die Aussagen von Herstellern haften muss, ist ebenso pervers wie ungerecht. Der Hersteller gibt 500 Seiten pro Tintenfüllung an, der Kunde reklamiert 450 Seiten. Nun muss das Händlerlein dem Kunden beweisen, dass es doch 500 Seiten sind, oder das gebrauchte Gerät zurücknehmen. Die Kosten darf er dank umgekehrter Beweispflicht vorerst selbst tragen. Ob der Schaden vom Hersteller oder vom Disti übernommen wird, bleibt zweifelhaft. Denn jetzt muss der Händler nochmal beweisen, dass ein Mangel vorliegt.

Mein Fazit: Vielen Dank für den nächsten Knüppel. Herstellerhaftung bis zum Endkunden und zwei Wochen Rückgaberecht für den Fachhandel wären ein Anfang. Aber bitte schnell!

Bis demnächst, Euer Querschläger!

Der ComputerPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.

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