Das neue Fernabsatzgesetz

06.02.2000

1) Das Widerrufsrecht des Kunden beträgt zwei Wochen. Es kann sich unter Umständen (siehe Punkt 2) auf vier Monate erhöhen.

2) Vor und beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages muss der Endverbraucher über folgende Informationen deutlich in Kenntnis gesetzt werden: Identität des Anbieters, Preis, wesentliche Produkteigenschaften, Lieferkosten, Garantiebedingungen, Liefervorbehalte und Details der Zahlung, Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, Hinweis auf das zweiwöchige Widerrufsrecht.

3) Sollte der Verbraucher von seinem zweiwöchigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so muss der Händler die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

4) Vom Fernabsatzgesetz sind unter anderem entsiegelte Software, Software-Downloads und Zeitschriften ausgenommen.

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