Das Steuerfiasko

27.11.2006

Ab dem 1. Januar 2007 gilt der neue Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Aber es gibt auch Ausnahmen. Manche Hersteller berechnen für bestimmte Serviceverträge bereits heute 19 Prozent. Bestellungen, die in Teillieferungen zum Kunden gehen, müssen unter Umständen mit zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen berechnet werden.

Bei Softwareprodukten, die nur eine bestimmte Zeit nutzbar sind und eine Update-Möglichkeit beinhalten, gilt zur Bestimmung des Steuersatzes der Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Und wie sieht es bei Vorkasse aus, die 2006 für eine Lieferung im nächsten Jahr bezahlt wird?

Actebis Peacock hat seine Kunden umfassend informiert. Lesen Sie die ausführlichen Fallbeispiele auf Seite 50

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