Das Thema "Mindestlohn" - der aktuelle Stand

02.08.2007
Kaum ein Thema hat die politische Diskussion im Jahre 2007 so angeheizt, wie die Frage, ob in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn eingeführt werden soll. Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn über den aktuellen Stand der Dinge.

Kaum ein Thema hat die politische Diskussion im Jahre 2007 so angeheizt, wie die Frage, ob in Deutschland für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein einheitlicher Mindestlohn eingeführt werden soll oder nicht. Grund genug also, den derzeitigen Stand der Entwicklungen einmal kurz zusammenzufassen.

Nach langem Hin und Her haben sich am 18.06.2007 die Koalitionspartner aus CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, dass es zunächst erst einmal keinen gesetzlichen, für alle Branchen einheitlichen Mindestlohn geben soll. Stattdessen hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Modifizierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (kurz: AEntG) sowie auf eine Aktualisierung des Mindestarbeitsbe-dingungengesetz (kurz: MindArbBedG) geeinigt. Die Einigung der Koalition sieht im Wesentlichen folgendes vor:

1. Einbeziehung weiterer Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll eine Unterwanderung von tariflichen Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen durch ausländische Arbeitskräfte verhindert werden. Daher gelten nach diesem Gesetz die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze sowie Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs, dem Urlaubsentgelt aus allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen auch für solche Arbeitgeber, die ihren Sitz eigentlich im Ausland haben, deren Arbeitnehmer aber in Deutschland, d. h. konkret im räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages beschäftigt sind. Allerdings gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bislang nur für Tarifverträge des Baugewerbes, der Seeschifffahrtsassistenz und seit dem 01.07.2007 auch für das Gebäudereinigerhandwerk.

Zur Startseite