Alternative zur Kündigung

Das Wichtigste zum Aufhebungsvertrag

30.04.2009

Nachteile beim Arbeitslosengeld

Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass ihm infolge des Aufhebungsvertrags Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld, insbesondere eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen, drohen können. Im Aufhebungsvertrag sollte vermerkt werden, dass der Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nachgekommen ist.

Miteinander ist besser als gegeneinander

Überhaupt sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die einzelnen Bestimmungen des Vertrags eingehend besprechen und ihm eine angemessene Überlegungsfrist vor Vertragsabschluss einräumen, um dem Vorwurf der Überrumpelung zu entgehen, der unter Umständen ein Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers zur Folge haben kann.

Weitere Informationen: www.anwaltonline.net/arbeitsrecht

Zur Startseite