Wer schummelt, zahlt Strafe

Das Wichtigste zum BaföG

24.02.2012
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, beteiligt sich Vater Staat an den Ausbildungskosten.
Ob und viel Unterstützung ein Student erhält, regelt das Bundesausbildungsfördergesetz.
Ob und viel Unterstützung ein Student erhält, regelt das Bundesausbildungsfördergesetz.

Die Zeiten, da ein Hochschulstudium nur den Kindern reicher Eltern offen stand, sind glücklicherweise passé. Studenten können heute eine monatliche Förderung vom Staat erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Bedürftigkeit besteht, weil ihnen die für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Wie viel BaföG wird gezahlt?

Ob und wie viel finanzielle Unterstützung Vater Staat bezahlt, regelt das Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BaföG. Die Höhe der Zahlung hängt u.a. vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten und vom angesparten Vermögen und Einkommen des Studenten ab. Andererseits kann der Anspruch bei einem Fachwechsel, wenn für diesen kein wichtiger oder unabweisbarer Grund besteht oder beim Überschreiten der Förderungshöchstdauer, die sich nach der Regelstudienzeit der jeweiligen Fachrichtung richtet, erlöschen.

Wer wird gefördert?

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BaföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.

Was wird angerechnet?

Da die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit voraussetzt, muss der Antragsteller auch sein Vermögen offen legen. Als monatlicher Bedarf sind im BaföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Ob Auszubildende BaföG erhalten, die eine förderungsfähige Ausbildung betreiben und die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken. Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht.

Zur Startseite