Regeln und Auswege auf einen Blick

Das Wichtigste zur Abgeltungsteuer

09.10.2008

Der 1. Januar 2009 ist auch der Stichtag für Banksparpläne und Investmentsparpläne. Kapitalerträge, die vor diesem Stichtag anfallen, werden nach altem Recht besteuert, später zufließende Erträge nach neuem Recht. Für Wertpapapieren, die in einem Investmentsparplan vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt altes Recht: Nach Ablauf der Jahresfrist sind Kursgewinne nach einem Verkauf steuerfrei. Liegen in einem Depot Wertpapiere der gleichen Gattung, die vor und ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden, so gelten bei einem späteren Verkauf für die Anwendung der Abgeltungssteuer die zuerst erworbenen Wertpapiere als zuerst verkauft. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Fifo-Prinzip (Fifo ist die Abkürzung für "first in - first out", Englisch für etwa "als Erstes rein - als Erstes raus").

Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung ändert sich nicht. Auch künftig wird der Ertragsanteil der Rentenleistung innerhalb der sonstigen Einkünfte der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

Ebenso wenig ändert sich die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen. Soweit Leistungen aus Kapitallebensversicherungen steuerpflichtig sind, werden 25 Prozent Kapitalertragssteuer als Vorauszahlung abgezogen. Die tarifliche Einkommensteuer erfasst nach wie vor die steuerpflichtigen Leistungen.

Was bei Verlusten zu beachten ist

Für Verluste aus Kapitalanlagen gelten zukünftig folgende Regeln:

1. Verluste aus Wertpapier- und Termingeschäften werden künftig wie Gewinne zeitlich unbegrenzt und in voller Höhe steuerlich berücksichtigt.

2. Aktienverluste können im Zuge der Abgeltungssteuer nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Dagegen können Verluste aus allen anderen Wertpapier- und Termingeschäften künftig auch mit laufenden Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, zum Beispiel mit Zinsen und Dividenden. Nach altem Recht lassen sich Verluste aus Wertpapier- und Termingeschäften nur mit Gewinnen aus selbigen verrechnen.

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