Technisch und rechtlich auf Nummer sicher gehen

Daten vom Smartphone löschen – aber richtig



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Arag-Experten beschreiben, wie man Daten von einem Handy dauerhaft löschen kann, ohne dass böse Überraschungen ins Haus stehen.

Ob man es noch verkaufen möchte oder entsorgen – wer sein Smartphone abgibt, sollte sichergehen, alle sensiblen Daten davon entfernt zu haben. Sonst kann es durch findige User zu bösen Überraschungen und Passwortklau kommen. Genügte es früher in der Regel, einfach die SIM-Karte zu entfernen, um Kommunikationsverläufe, Fotos & Co. loszuwerden, muss man bei heutigen Geräten tief in die Software einsteigen, um gesichert und dauerhaft alles Wichtige zu löschen. Die Arag-Experten geben im Folgenden Auskunft, welche Kniffe und Tricks es dabei gibt.

Sicherung der Daten

Bevor man sich ans Löschen macht, raten die Arag-Experten, Daten zu sichern. Hierbei gibt es zahlreiche Backup-Methoden. So bieten einige Hersteller eigene Zusatzprogramme für den PC an. Persönliche Videos und Fotos können beispielsweise ganz einfach auf ein zweites Medium übertragen werden.

Beim Datenlöschen genügt der digitale Paierkorb nicht, empfehlenswert ist das Einsetzen einer neuen Speicherkarte.
Beim Datenlöschen genügt der digitale Paierkorb nicht, empfehlenswert ist das Einsetzen einer neuen Speicherkarte.
Foto: PanOptika/Fotolia.com

Wer seine Daten in einer Cloud sichert, sollte diesen Zugang vor Abgabe des Gerätes unbedingt kappen, indem man das Smartphone formatiert und auf die Werkseinstellungen zurücksetzt. Damit werden Passwörter und Zugänge zur Cloud in der Regel gelöscht.

Überschreiben statt löschen

Sind sie erst einmal gesichert, genügt es bei Fotos und Videos nicht, sie einfach zu löschen. Zwar ist das Album nicht mehr sichtbar, aber die Daten befinden sich noch immer im Speicher und werden nur ausgeblendet. Um sie dauerhaft zu entfernen, raten die Arag-Experten nach dem Löschen oder Formatieren des Speichers, ihn wieder mit Dateien zu überschreiben. Beispielsweise, indem man eine längere belanglose Videoaufnahme speichert.

Löschen durch Shredder-Apps

Wer aus der analogen Welt herkömmliche Papier-Shredder kennt, weiß: Der Spaßfaktor beim Kleinraspeln von Papier ist riesengroß. Doch in der digitalen Welt raten die Arag-Experten zu äußerster Vorsicht bei der Auswahl von Shredder-Apps. Verbraucher sollten unbedingt darauf achten, dass diese Apps mit dem Smartphone-Modell und dem dort installierten Betriebssystem kompatibel sind, sonst funktionieren sie unter Umständen nicht einwandfrei.

Zurück auf null

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte – wenn vorhanden – vor Verkauf des Smartphones eine neue Speicherkarte einsetzen und das Gerät an den Rechner anschließen und dort interne Speicher löschen und ebenfalls überschreiben. Das zusätzliche Zurücksetzen auf Werkseinstellungen kappt nicht nur den Zugang zu Clouds, sondern löscht auch andere persönliche Daten.

Hier raten die Arag-Experten, sämtliche System-Updates aufzuspielen und so zu verhindern, dass so genannte Recovery-Tools alte Daten aufstöbern. Soll ein Smartphone nicht verkauft, sondern einfach nur unbrauchbar gemacht werden, raten die Arag-Experten ruhigen Gewissens zur Anwendung von Gewalt: Nur ein zerstörtes Gerät ist Garant dafür, dass die Daten nicht mehr auszulesen sind.

Defekte Geräte richtig entsorgen

Alte Handys gehören nicht in den Müll. Besitzer haben gleich mehrere Möglichkeiten, das Gerät loszuwerden. Nach Auskunft der Arag-Experten können sie beispielsweise kostenlos bei Recyclingstellen abgegeben werden oder portofrei an die Netzbetreiber geschickt werden. Einige Firmen nehmen Altgeräte auch direkt im Ladengeschäft an.

Download des Originaltextes: www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

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