Datenbank mit Kontaktdaten der Inhalteanbieter gefordert

25.07.2002

Erst kürzlich hat sich auch der Bundesrat mit dem immer größer werdenden Problem des Service-Line-Betrugs beschäftigt. Ergebnis war die zweite Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Zum Schutz der Kunden werden dadurch die Netzbetreiber zum Beispiel verpflichtet, eine kostenlose Servicenummer einzurichten, unter der der Telefonkunde Auskünfte bekommt, wer für Inhalt und Preisgestaltung der 0190-Nummer verantwortlich ist.

Extracom, selbst Netzbetreiber und Anbieter von Service-Line-Nummern, geht dieser Beschluss allerdings nicht weit genug. Man biete schon seit langem eine kostenlose Hotline für diesbezügliche Auskünfte. Das Hauptproblem sei die fehlende Transparenz hinsichtlich der Identität der Inhalteanbieter. Dringend notwendig sei deshalb eine Datenbank, in der nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch die Inhalteanbieter aufgelistet sind. "Ein verlässlicher Verbraucherschutz sollte zudem auch die Anschrift des Diensteanbieters auf der Telefonrechnung beinhalten", fordert MinaJaqueline Schachter-Radig, Vorstandsvorsitzende der Extracom AG. Außerdem fordert der Telekommunikationsdienstleister einen exakten Katalog von "Zuwiderhandlungen", bei denen der Netzbetreiber die Service-Line abschalten darf oder muss, wenn er davon Kenntnis hat. Bislang fehle es an exakten Kriterien, was für die Netzbetreiber jedes Mal einen Eiertanz bedeute. (gn)

www.extracom.de

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