Depressionen sind Privatsache

23.09.2004

Depressionen sind Privatsache - so sehen es jedenfalls die Arbeitsrichter. Ein Arbeitgeber sah es als seine Fürsorgepflicht an, sich um die psychischen Probleme des Mitarbeiters zu kümmern und machte für ihn einen Termin bei einem Psychiater aus. Der Arbeitnehmer, der seinen Chef selbst über Depressionen und Selbstmordabsichten informiert hatte, erschien jedoch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Als er auch nach drei weiteren Aufforderungen seitens des Unternehmens nicht zu dem Psychiater ging, mahnte der Arbeitgeber ihn ab und kündigte ihm schließlich.

Zu Unrecht, so die Entscheidung der Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gestehe diesem nicht das Recht zu, den Mitarbeiter zu einem Besuch beim Psychiater zu zwingen. Die Probleme des Arbeitnehmers hätten im vorliegenden Fall weder zu überhöhten Fehlzeiten geführt, noch sonstige betriebliche Auswirkungen gehabt.

4 Ca 7442/02

Marzena Fiok

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