Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Tipps für die Praxis

29.03.2005
Praxisnahe Tipps bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner Broschüre "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte", die jetzt wieder verfügbar ist.

Praxisnahe Tipps bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner Broschüre "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte", die jetzt wieder verfügbar ist.

Seit Mai 2004 ist die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für viele Unternehmen in Deutschland Pflicht. Damals endete die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Firmen für die Besetzung dieser Position nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2001 eingeräumt hatte.

Die DIHK-Broschüre bietet auf 32 Seiten zu allen Fragen des Datenschutzes im Betrieb praktische Hinweise; sie informiert über die Aufsichtsbehörden und die Landesdatenschutzbeauftragten.

Der Ratgeber liegt mit einem überarbeiteten Adressteil nun wieder vor. Er kostet 3 Euro und kann bezogen werden beim DIHK Publikationen Service unter der Faxnummer (02 28) 4 22 45 93, per E-Mail an bestellservice@verlag.dihk.de oder auf der DIHK-Website in der Rubrik "Publikationen". (mf)

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