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Der CP-Wahnsinn der Woche - Adler, Truthähne, Badeenten & Co.

25.02.2011
Diese Woche mit Hightech-Horoskopen, Messe-Herzklopfen und erotischen Hygieneartikeln.
Nicht nur zu Thanksgiving lecker: Truthahn
Nicht nur zu Thanksgiving lecker: Truthahn
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Zwei Schwalben machen noch keinen Sommer, zwei Betrunkene keine Party und zwei Truthähne keinen Adler - das ist unsere "Erkenntnis der Woche". Auf den Teil mit den Truthähnen wären wir selbst nie gekommen ohne die Hilfe der Experton Group. Bei den Hühnervögeln handelt es sich um Nokia und Microsoft, die in einer Smartphone-Koalition den Android-Adler und den Apple-Busshart, äh -Bussard, angreifen wollen. Das ist, schreibt Experton-Analyst Luis Praxmarer, als ob man zwei Steine zusammen bindet und meint, dass sie schwimmen können.

Fachhändler lieben Truthähne, wie unsere mit der GfK durchgeführte Channel-Studie beweist: Sowohl Microsoft als auch Nokia räumten in ihren jeweiligen Kategorien den Channel-Excellence-Award 2011 ab. Was sich die Studienteilnehmer dabei wohl gedacht haben? Wahrscheinlich: "Lieber den Truthahn im Laden als den Adler bei Amazon" - oder: "Besser Steine im Sack als Blei in den Regalen."

Erkenntnistechnisch eher unbefriedigend war für uns dagegen das "Urteil der Woche". Das fängt schon beim Sachverhalt an, den wir ebenso wenig wiedergeben können wie das Urteil selbst. Wir versuchen es trotzdem. Die korrekte Version finden Sie in einer Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Justizministeriums.

Also: Händler A verkauft über seinen Online-Shop Badeenten, Händlerin B bietet ebenfalls Gummischwimmgeflügel über das Internet an. Als ob das nicht schon bescheuert genug wäre, sind die Entchen von B in Fußballvereinsfarben bemalt oder mit Vibratorfunktion ausgestattet. Nun klagt A - und zwar nicht etwa wegen der Geschmacklosigkeit dieser Produkte, sondern wegen eines Paragraphen in den AGBs von B, welcher die Rücknahme von entsiegelten Hygieneartikeln ausschließt.

Die Badeenten seien Hygiene-Artikel, so A, dürften aber nicht von der Rückgabe ausgeschlossen werden. Der Paragraph sei deshalb wettbewerbswidrig. Richtig, sagen wir. Wo käme man hin, wenn man die VfB-Ente nach dem Abstieg der Stuttgarter behalten müsste, nur weil man mit ihr in einer Wanne gesessen hat? Falsch, sagt das Gericht, diese Badeenten sind gar kein Hygiene- sondern Fanartikel beziehungsweise Erotikspielzeug.

Wir fragen uns, was genau einen Hygieneartikel ausmacht, Fußball sicher nicht. Wenn Spieler auf den Rasen rotzen, ist das eher unhygienisch. Bei Vibratoren wäre dagegen eine gewisse Grundhygiene durchaus wünschenswert. Vielleicht definiert ja einen Hygieneartikel, dass man sich damit den Hintern abwischen kann. Gelten Partnerverträge dann auch als Hygieneartikel und, falls ja, sind sie von der Rückgabe ausgeschlossen, bevor oder nachdem die Tinte der Unterschrift getrocknet ist? Wir wissen es wieder einmal nicht.

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