Neues Batteriegesetz

Der Fachhandel und die Altbatterien

26.01.2009
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Batteriegesetz verabschiedet, das erstmals verbindliche Quoten für das Sammeln und Recyclen von Altbatterien vorgibt. Worauf der Händler achten muss.

Seit zehn Jahren gibt es Batterie-Recycling in Deutschland. Basis war die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV). Das Bundeskabinett verabschiedete gestern den Entwurf für ein Batteriegesetz, das die bislang geltende Verordnung von 1998 ablösen wird. Zum Inkrafttreten fehlt noch Zustimmungen die Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag.

Dann wird es erstmals auch verbindliche Quoten für das Sammeln und die Wiederverwertung von Altbatterien geben. Ein Ziel den anvisierten Batteriegesetzes: 2012 soll die Sammelquote 35 Prozent betragen. Ab 2016 werden dann sogar 45 Prozent gefordert. Wie die Stiftung GRS Batterien, das mit Abstand größte Rücknahmesystem, stolz verkündet, erreicht sie derzeit schon 41 Prozent. Die vorgeschriebene Verwertungsquote von 100 Prozent werde von der Stiftung ebenfalls schon jetzt erreicht.

Das Batteriegesetz wird voraussichtlich im Juni/Juli in Kraft treten. Dann müssen zudem alle Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus ihre Markteilnahme dem Umweltbundesamt (UBA) anzeigen. So gibt es einen Überblick über die am Markt vertretenen Unternehmen und so soll "Trittbrettfahrerei" vermieden werden. Wer sich seiner gesetzlichen Pflicht zur Entsorgung der eigenen Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entzieht, muss zukünftig zusätzlich zu den nachträglich erhobenen Entsorgungsgebühren mit Bußgeldern rechnen.

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