Der gläserne Bürger lässt grüßen: Bundesrat für "Vorratsspeicherung" aller TK-Daten

04.06.2002
Der Bundesrat hat sich für die so genannte Vorratsspeicherung ausgesprochen. Danach sollen Internetprovider und Telekom-Anbieter verpflichtet werden, alle Daten ihrer Kunden zu speichern. Wörtlich heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesrates: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Telekommunikations- Überwachungsverordnung durch Regelungen zu ergänzen, die (...) Internetprovider verpflichten, die dort anfallenden Verbindungs- und Kommunikationsdaten den zuständigen Behörden zeitgleich automatisch zu übermitteln." Außerdem sollen die Netzbetreiber die Überwachung von Mobiltelefonen ermöglichen. Die anfallenden Einbuchungsdaten von Mobiltelefonen sollen von den Netzbetreibern in Echtzeit und im automatisierten Verfahren an die zuständigen Stellen übermittelt werden.Der Branchenverband Bitkom sieht den Gesetzesentwurf mit gemischten Gefühlen. „Es sollen Daten von unbescholtenen Bürgern gesammelt werden, nur auf den Verdacht hin, einer könnte eine strafbare Handlung begehen", prangert Bitkomsprecher Wolf Osthaus gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an. Zudem würde ein derartiges Gesetz für die Internet- und Telekommunikationsbranche enorme Kosten bedeuten. Osthaus schätzt, dass die größeren Netzbetreiber jeweils mehrere Millionen Euro investieren müssen, um den Behörden diese Flut an anfallenden Daten zur Verfügung zu stellen - und zwar so, dass sie hinterher auch wieder auffindbar sind.Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht in dem Beschluss den Versuch „den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln." „Die Verfechter des Gesetzesvorschlags scheuen sich nicht einmal, ihr Vorhaben ausdrücklich als Vorratsspeicherung zu bezeichnen", prangert eine offizielle Stellungnahme des Datenschutzzentrums den Gesetzesentwurf an. Dabei stehe dieser Begriff beim Bundesverfassungsgericht seit jeher für eine „verfassungswidrige staatliche Sammelwut, bei der Daten gespeichert werden, die vielleicht irgendwann einmal für staatliche Zwecke nützlich sein könnten".Nachdem der Bundesrat nun diesem Gesetzesentwurf zugestimmt hat, wird dieser an die Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet. Diese wiederum muss das Ganze innerhalb von sechs Wochen vor den Deutschen Bundestag bringen. Eine endgültige Entscheidung dürfte also in keinem Fall vor der Sommerpause zu erwarten sein.(gn)

Der Bundesrat hat sich für die so genannte Vorratsspeicherung ausgesprochen. Danach sollen Internetprovider und Telekom-Anbieter verpflichtet werden, alle Daten ihrer Kunden zu speichern. Wörtlich heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesrates: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Telekommunikations- Überwachungsverordnung durch Regelungen zu ergänzen, die (...) Internetprovider verpflichten, die dort anfallenden Verbindungs- und Kommunikationsdaten den zuständigen Behörden zeitgleich automatisch zu übermitteln." Außerdem sollen die Netzbetreiber die Überwachung von Mobiltelefonen ermöglichen. Die anfallenden Einbuchungsdaten von Mobiltelefonen sollen von den Netzbetreibern in Echtzeit und im automatisierten Verfahren an die zuständigen Stellen übermittelt werden.Der Branchenverband Bitkom sieht den Gesetzesentwurf mit gemischten Gefühlen. „Es sollen Daten von unbescholtenen Bürgern gesammelt werden, nur auf den Verdacht hin, einer könnte eine strafbare Handlung begehen", prangert Bitkomsprecher Wolf Osthaus gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an. Zudem würde ein derartiges Gesetz für die Internet- und Telekommunikationsbranche enorme Kosten bedeuten. Osthaus schätzt, dass die größeren Netzbetreiber jeweils mehrere Millionen Euro investieren müssen, um den Behörden diese Flut an anfallenden Daten zur Verfügung zu stellen - und zwar so, dass sie hinterher auch wieder auffindbar sind.Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht in dem Beschluss den Versuch „den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln." „Die Verfechter des Gesetzesvorschlags scheuen sich nicht einmal, ihr Vorhaben ausdrücklich als Vorratsspeicherung zu bezeichnen", prangert eine offizielle Stellungnahme des Datenschutzzentrums den Gesetzesentwurf an. Dabei stehe dieser Begriff beim Bundesverfassungsgericht seit jeher für eine „verfassungswidrige staatliche Sammelwut, bei der Daten gespeichert werden, die vielleicht irgendwann einmal für staatliche Zwecke nützlich sein könnten".Nachdem der Bundesrat nun diesem Gesetzesentwurf zugestimmt hat, wird dieser an die Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet. Diese wiederum muss das Ganze innerhalb von sechs Wochen vor den Deutschen Bundestag bringen. Eine endgültige Entscheidung dürfte also in keinem Fall vor der Sommerpause zu erwarten sein.(gn)

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