Der Gründungszuschuss als Nachfolgeregelung für die "Ich-AG-Förderung" tritt in Kraft

28.09.2006
Die bisherigen Instrumente zur Förderung von Existenzgründungen werden nun in einem Gründungszuschuss zusammengefasst.

Die bisherigen Instrumente zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit "Überbrückungsgeld" und "Existenzgründungszuschuss" werden nun in einem Gründungszuschuss zusammengefasst. Darauf weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin.

Die gesetzlichen Regelungen sind am 01.08.2006 in Kraft getreten. Gründer erhalten in der ersten Phase = Pflichtphase = neun Monate einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes zuzüglich eines Zuschusses von 300 Euro zur Absicherung der gesetzlichen Sozialversicherungen. In der zweiten Phase (sechs Monate), die als Ermessensleistung ausgestaltet ist (das heißt, ein Rechtsanspruch besteht in dieser Zeit nicht mehr), wird nur noch die Versicherungspauschale gezahlt. (mf)

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