Der Kampf um den Goldesel Tinte: Lexmark erringt ersten Sieg

05.03.2003
Lexmark hat einen ersten Sieg im Kampf gegen Fremdprodukte für Drucker errungen. Ein Gericht in den USA hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Konkurrenten unmöglich macht, leere Kartuschen wieder aufzufüllen und für bestimmte Lexmark-Drucker wieder zu verwenden. So ist Static Control Components (SCC) die Herstellung und Verbreitung eines speziellen Computerchips untersagt, der eine wiederbefüllte Lexmark-Kartusche als angeblich neues Originalzubehör identifiziert. Sollte der einstweiligen Verfügung auch ein entsprechendes Urteil folgen, sei das wegweisend für die Druckerindustrie, meinen Beobachter. Dann könnten nämlich auch andere Druckerhersteller wie etwa Marktführer Hewlett-Packard (HP) darauf hoffen, Drittanbieter aus dem Zubehörmarkt dauerhaft fernzuhalten. Eine Prozesswelle sei zu erwarten, denn das Zubehörgeschäft gilt als „Cash Cow" der Druckerbranche. In diesem Segment wurden allein in den USA rund 6,4 Milliarden Dollar umgesetzt, 27 Prozent davon entfielen auf Drittanbieter, die gebrauchte Kartuschen neu befüllen und günstig verkaufen. SCC ist in diesem Bereich einer der bedeutendsten Anbieter.Gegen den Chipnachbau wehrt sich Lexmark vor Gericht unter Berufung auf ein Urheberrechtsschutzgesetz aus dem Jahr 1998. Es verbietet die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten digitalen Objekten und ist eigentlich zum Schutz von Musikdateien und Ähnlichem gedacht. Lexmark argumentiert, das Chipdesign sei geistiges Eigentum und dürfe daher nicht reproduziert werden. Zwar zittern Drittanbieter in den USA bereits vor dem möglichen Urteil, doch eine Durchsetzung in Europa könnte schwieriger ausfallen: In der EU soll es nämlich ab 2006 verboten werden, mit technischen Tricks - wie beispielsweise einem Chip - eine Wiederverwendung von Verbrauchsmaterial zu verhindern. (mf)

Lexmark hat einen ersten Sieg im Kampf gegen Fremdprodukte für Drucker errungen. Ein Gericht in den USA hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Konkurrenten unmöglich macht, leere Kartuschen wieder aufzufüllen und für bestimmte Lexmark-Drucker wieder zu verwenden. So ist Static Control Components (SCC) die Herstellung und Verbreitung eines speziellen Computerchips untersagt, der eine wiederbefüllte Lexmark-Kartusche als angeblich neues Originalzubehör identifiziert. Sollte der einstweiligen Verfügung auch ein entsprechendes Urteil folgen, sei das wegweisend für die Druckerindustrie, meinen Beobachter. Dann könnten nämlich auch andere Druckerhersteller wie etwa Marktführer Hewlett-Packard (HP) darauf hoffen, Drittanbieter aus dem Zubehörmarkt dauerhaft fernzuhalten. Eine Prozesswelle sei zu erwarten, denn das Zubehörgeschäft gilt als „Cash Cow" der Druckerbranche. In diesem Segment wurden allein in den USA rund 6,4 Milliarden Dollar umgesetzt, 27 Prozent davon entfielen auf Drittanbieter, die gebrauchte Kartuschen neu befüllen und günstig verkaufen. SCC ist in diesem Bereich einer der bedeutendsten Anbieter.Gegen den Chipnachbau wehrt sich Lexmark vor Gericht unter Berufung auf ein Urheberrechtsschutzgesetz aus dem Jahr 1998. Es verbietet die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten digitalen Objekten und ist eigentlich zum Schutz von Musikdateien und Ähnlichem gedacht. Lexmark argumentiert, das Chipdesign sei geistiges Eigentum und dürfe daher nicht reproduziert werden. Zwar zittern Drittanbieter in den USA bereits vor dem möglichen Urteil, doch eine Durchsetzung in Europa könnte schwieriger ausfallen: In der EU soll es nämlich ab 2006 verboten werden, mit technischen Tricks - wie beispielsweise einem Chip - eine Wiederverwendung von Verbrauchsmaterial zu verhindern. (mf)

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