Der steinige Weg aus der privaten Schuldenfalle

22.11.2005
ARAG Experten informieren über das Verbraucherinsolvenzverfahren, an dessen glücklichem Ende die Restschuldbefreiung stehen kann.

Nicht nur Firmen können insolvent werden. Auch die Verbraucherpleiten nehmen drastisch zu. Denn hier finden sich nicht nur Privatpersonen, die sich überschätzt haben, sondern auch ehemalige Geschäftsinhaber, die für ihre Firmenpleite mit dem Privatvermögen haften müssen und das nicht mehr stemmen können. Allein im Jahr 2004 wurden knapp 50.000 Privatinsolvenzverfahren in Deutschland eröffnet - die Anzahl hat sich damit seit 2002 mehr als verdoppelt. Seit 1999 gibt es die Chance, Schulden wieder loszuwerden. Das Verfahren ist jedoch langwierig und nicht für jeden Schuldenmacher geeignet.

Erster Schritt - Außergerichtliche Schuldenregulierung

Wenn der Schuldner ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragen möchte, muss er nachweisen, dass er sich innerhalb der letzten sechs Monate bemüht hat, eine außergerichtliche Einigung zur Schuldenregulierung (z.B. Ratenzahlung, Stundung) mit seinen Gläubigern zu erzielen. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe einer zur Schuldnerberatung geeigneten Person oder Stelle wie beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Schuldnerberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände und Kommunen. Doch ARAG Experten weisen auf folgendes hin: Ein Telefonanruf bei den Gläubigern mit der Bitte um Stundung oder Teilerlass der Schulden reicht nicht aus. Vielmehr muss der Schuldner allen Gläubigern einen konkreten Vorschlag zur Schuldenbereinigung unterbreiten.

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