Deutsche Telekom könnte Gerichtsstreit 1 Mrd EUR kosten - Anwalt

11.02.2008
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG könnte eine bevorstehende Gerichtsentscheidung über die Klage früherer T-Online-Aktionäre mehr als 1 Mrd EUR kosten. Es sei "realistisch", dass die Deutsche Telekom ehemaligen T-Online-Aktionären zwischen 8 EUR und 9 EUR je Aktie zuzahlen muss, sagte Anwalt Peter Dreier am Montag Dow Jones Newswires. Er vertritt 15 ehemalige Anteilseigner mit mehr als 20 Mio Aktien. "Die Telekom wird eine Entschädigung zahlen müssen, die Frage ist nur, wie viel und wann", sagte Dreier.

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG könnte eine bevorstehende Gerichtsentscheidung über die Klage früherer T-Online-Aktionäre mehr als 1 Mrd EUR kosten. Es sei "realistisch", dass die Deutsche Telekom ehemaligen T-Online-Aktionären zwischen 8 EUR und 9 EUR je Aktie zuzahlen muss, sagte Anwalt Peter Dreier am Montag Dow Jones Newswires. Er vertritt 15 ehemalige Anteilseigner mit mehr als 20 Mio Aktien. "Die Telekom wird eine Entschädigung zahlen müssen, die Frage ist nur, wie viel und wann", sagte Dreier.

T-Online-Aktionäre hatten 2004 dagegen protestiert, dass die Telekom 13 ihrer Aktien gegen 25 T-Online-Aktien angeboten hatte. Sie empfanden die Bewertung als zu niedrig und blockierten deshalb die Reintegration in den Konzern bis zum Sommer 2006.

Im Juni 2006 genehmigte schließlich ein Richter der Telekom, T-Online wieder einzugliedern. Unzufriedene Aktionäre hatten daraufhin die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und entscheiden zu lassen, ob die Bewertung der Transaktion angemessen gewesen sei.

Eine Barzahlung von 9 EUR je T-Online-Aktie könnte zu Entschädigungsforderungen von etwa 1 Mrd EUR gegen die Deutsche Telekom führen - damals wurden 120 Mio Anteilsscheine von T-Online getauscht.

Dreier stützt sich bei seiner Argumentation auf Gutachten zweier Experten. Einer von ihnen ist Torsten Gerpott, Professor am Lehrstuhl Unternehmens-und Technologieplanung mit Schwerpunkt Telekommunikationswirtschaft an der Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen.

"Bei Untersuchung der Cashflow-Projektionen, die Grundlage des Umtausch-Verhältnisses waren, wird offenbar, dass die Annahmen für die Unternehmensteile der Deutschen Telekom sehr optimistisch, für T-Online aber sehr pessimistisch waren", sagte Gerpott. "In der Konsequenz ergibt sich, dass das Umtauschverhältnis nicht angemessen, weil zu niedrig ist", fügte der Professor hinzu.

Vor dem Frankfurter Landgericht wird am Dienstag eine mündliche Verhandlung stattfinden. Als Zeugen sind die ehemaligen T-Online-Vorstandsvorsitzenden Thomas Holtrop und Rainer Beaujean geladen.

Telekom-Sprecher Andreas Leigers sagte Dow Jones Newswires, die von seinem Unternehmen angebotene Wechselrate sei angemessen gewesen und von unabhängigen Experten als angemessen erachtet worden.

Webseite: http://www.telekom.de -Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires, ++49 (0) 69 297 25 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/pia/brb

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