Mobilfunk-Gebühren

Deutschland droht EuGH-Klage

24.06.2010
Im Vertragsverletzungsverfahren um die Festsetzung der Gebühren für Handytelefonate in Deutschland droht die EU-Kommission nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesnetzagentur habe die Entgelte, die sich die Netzbetreiber untereinander in Rechnung stellen, bisher ohne Absprache mit der Kommission festgelegt und auch nicht die Regulierungsbehörden der anderen EU-Staaten konsultiert, erklärte die Kommission.

Im Vertragsverletzungsverfahren um die Festsetzung der Gebühren für Handytelefonate in Deutschland droht die EU-Kommission nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesnetzagentur habe die Entgelte, die sich die Netzbetreiber untereinander in Rechnung stellen, bisher ohne Absprache mit der Kommission festgelegt und auch nicht die Regulierungsbehörden der anderen EU-Staaten konsultiert, erklärte die Kommission.

Ohne solche Absprachen wachse aber die Gefahr, dass sich die Entgelte für die Anrufzustellung erheblich unterschieden und damit der Wettbewerb im Binnenmarkt für die Telekommunikation verzerrt werde. Reagiert die Bundesregierung auch nicht auf das zweite Mahnschreiben der Kommission, kann diese den Fall vor den EuGH bringen. Das Verfahren war vor genau einem Jahr eingeleitet worden.

Nach dem EU-Telekomrechtsrahmen sind die nationalen Regulierer verpflichtet zu kooperieren und die Kommission zu konsultieren, bevor sie Zustellungsentgelte festsetzen. Die Zusammenarbeit sei auf diesem Gebiet besonders wichtig, weil der Preis, den ein Handynutzer zahle, wenn er eine Nummer in einem anderen Mitgliedstaat anrufe, von den in diesem Land erhobenen Zustellungsentgelten abhänge, erklärte die Kommission. (Dow Jones/rw)

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