Horst Seehofer digitalisiert

Deutschland macht Schluss mit der Zettelwirtschaft

10.06.2021
Bei der geplanten Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sieht das Innenministerium den Bund im Zeitplan.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "Bereits heute sind Leistungen der Bundesverwaltung, wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch die Überbrückungshilfe digital verfügbar."
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): "Bereits heute sind Leistungen der Bundesverwaltung, wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch die Überbrückungshilfe digital verfügbar."
Foto: photocosmos1 - shutterstock.com

Von 115 Leistungen, die bis Ende kommenden Jahres digital angeboten werden sollen, seien 85 inzwischen verfügbar, teilte das Ministerium am Mittwoch in Berlin mit. Schlechter sieht es allerdings bei kommunalen Angeboten aus.

Trotz der bei landesweiter Betrachtung eher durchwachsenen Bilanz zog Innenminister Horst Seehofer ein eindeutiges Fazit: "Deutschland macht Schluss mit der Zettelwirtschaft", erklärte der CSU-Politiker. "Bereits heute sind Leistungen der Bundesverwaltung, wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder auch die Überbrückungshilfe digital verfügbar." Schon bald würden alle Verwaltungsleistungen deutschlandweit digital angeboten.

Onlinezugangsgesetzes

Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetzes (OZG) sieht die Digitalisierung von insgesamt 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vor. Insgesamt 460 davon fallen in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Mehr als die Hälfte aller 575 Leistungen sind nach einer Übersicht des Ministeriums bisher verfügbar - das bedeutet jedoch nur, dass sie in mindestens einer Kommune angeboten werden. Ein Viertel ist in Planung und ein Fünftel in Umsetzung.

Der Vorsitzende des Digitalausschusses, der FDP-Politiker Manuel Höferlin, sprach von einer "Mogelpackung". Eine vollständige Digitalisierung aller 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 sei nicht mehr realisierbar.

Bürgerinnen und Bürgern sollen die digitalen Angebote Behördengänge ersparen. Zudem sollen Verfahren vereinfacht werden und etwa persönliche Angaben nicht immer wieder neu gemacht werden müssen, wenn Betroffene dem Datenaustausch zustimmen. Arbeiten Länder bei der Entwicklung der Leistungen zusammen, erhalten sie zusätzliche Fördermittel. (dpa/rs)

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