DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der -2-

14.09.2011
DJ DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.10.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.10.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.10.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 14.09.2011 / 15:15 =-------------------------------------------------------------------- MOBOTIX AG Winnweiler-Langmeil ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Freitag, den 21. Oktober 2011, um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722 Winnweiler-Langmeil, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 ein. Tagesordnung 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 'https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011 zur Verfügung'. Zu diesem Tagessordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 in Höhe von EUR 21.804.364,18 wird für eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 1,50 je Aktie, mithin EUR 6.635.721,00 verwendet. Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt EUR 0,00 und der Gewinnvortrag somit EUR 15.168.643,18. Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen 23.349 eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Der hierauf entfallende rechnerische Gewinnanteil wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dies gilt auch, soweit sich die Anzahl nicht-dividendenberechtigter Aktien zwischen dem Zeitpunkt der Einberufung und dem Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern sollte. 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 wird Entlastung erteilt. 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 wird Entlastung erteilt. 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 bestellt. 6 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 und 101 Absatz 1 und 2 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats wieder zu wählen und folgenden Beschluss zu fassen: a) Herr Dr. Thomas Hoch, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Dreieich-Buchschlag b) Herr Prof. Dr. Rainer Gerten, Dipl.-Informatiker, Neuhofen c) Herr Ulrich Putsch, Dipl.-Ingenieur, Rockenhausen werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. September 2015 beschließt. Aufgrund der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder sind auch die Ersatzmitglieder neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern (a) Frau Sabine Hinkel, Personalleitung, Höringen (b) Herrn Willi A. Fallot-Burghardt, Bank- und Versicherungskaufmann, Kaiserslautern zu deren Ersatzmitgliedern zu bestellen. Sie treten in der aufgeführten Reihenfolge an die Stelle ausscheidender, von der Hauptversammlung zu wählender Aufsichtsratsmitglieder. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass statt eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds ein Mitglied gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung in den Aufsichtsrat entsandt wird. Sie erlangen ihre Stellung als Ersatzmitglieder (in der aufgeführten Reihenfolge) zurück, wenn sie vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Herr Dr. Thomas Hoch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: ? Sysgo AG, Mainz (Aufsichtsratsmitglied) ? Ice Age Ice AG, Maintal (Aufsichtsratsvorsitzender) ? iTAC Software AG, Montabaur (Aufsichtsratsmitglied) ? Toplink GmbH, Darmstadt (Beiratsvorsitzender) Herr Ulrich Putsch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: ? BRAIN Biotechnology Research and Information Network AG, Zwingenberg (Aufsichtsratsvorsitzender) ? igr AG, Rockenhausen (Aufsichtsratsvorsitzender) 7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, einen Aktiensplit und entsprechende Satzungsänderungen Der Börsenpreis der MOBOTIX-Aktie ist seit dem Börsengang erheblich gestiegen. Um die Attraktivität der MOBOTIX-Aktie insbesondere auch für Privatanleger weiter zu erhöhen, soll das Grundkapital der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt und so die Anzahl der Aktien verdreifacht werden (Aktiensplit). Mit dieser Verdreifachung der Aktienanzahl wird die einzelne Aktie 'leichter', wodurch die Liquidität der MOBOTIX-Aktie erhöht werden soll. Derzeit beträgt das Grundkapital der MOBOTIX AG gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung EUR 4.423.814,00 und ist eingeteilt in 4.423.814 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Da der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG EUR 1,00 nicht unterschreiten darf, soll das Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um EUR 8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht werden, wodurch sich der anteilige Betrag der Stückaktien am Grundkapital auf EUR 3,00 je Stückaktie erhöht. Mit Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll das Grundkapital in 13.271.442 Stückaktien neu eingeteilt werden. Durch diese Neueinteilung des Grundkapitals wird eine Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 in drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 geteilt. Die Neueinteilung des Grundkapitals im Wege des Aktiensplits wird sich auch auf die Höhe der zukünftigen Dividende je Stückaktie auswirken. Die Regelung der variablen dividendenabhängigen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 11 Abs. 1 der Satzung soll daher entsprechend angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 4.423.814,00 durch Umwandlung eines Betrags von EUR 8.847.628,00 der in der nachstehend bezeichneten Bilanz der Gesellschaft ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital um EUR 8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht. Der Kapitalerhöhung wird der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2011 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem

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