DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der -2-

10.11.2011
DJ DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2011 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 10.11.2011 / 15:23 =-------------------------------------------------------------------- MOBOTIX AG Winnweiler-Langmeil ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am 20. Dezember 2011, um 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722 Winnweiler-Langmeil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011RGJ zur Verfügung. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 in Höhe von EUR 23.878.173,11 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wird Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wird Entlastung erteilt. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 bestellt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.271.442,00 und ist eingeteilt in 13.271.442 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 13.271.442. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 70.047 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Dezember 2011, 24.00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o dwp bank Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt am Main Fax-Nr.: 069 / 50 99 11 10 Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 13. Dezember 2011, 24.00 Uhr bei der o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 29. November 2011, 0.00 Uhr zu beziehen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: hv@mobotix.com Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. Auch bei Bevollmächtigungen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, spätestens bis 19. November 2011 (24.00 Uhr) zugehen: MOBOTIX AG Vorstand Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in

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November 10, 2011 09:23 ET (14:23 GMT)

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gleicher Weise wie bei der Einberufung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Anschrift bzw. Telefaxnummer zu richten: MOBOTIX AG Vorstand Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Fax-Nr.: +49 6302 9816 190 E-Mail: hv@mobotix.com Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 05. Dezember 2011 (24.00 Uhr) an die vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011RGJ veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies nicht. Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des MOBOTIX-Konzerns und der in den Konzernabschluss der MOBOTIX AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel, wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Rede- oder Fragebeiträge festzulegen (vgl. § 14 Absatz 3 der Satzung). Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur Hauptversammlung Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2011RGJ ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen. Winnweiler-Langmeil, im November 2011 Der Vorstand =-------------------------------------------------------------------- 10.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MOBOTIX AG Luxemburger Straße 6 67657 Kaiserslautern Deutschland Telefon: +49 6302 98160 Fax: +49 6302 9816190 E-Mail: hv@mobotix.com Internet: http://www.mobotix.com ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 145745 10.11.2011

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