DGAP-News: MOBOTIX AG (ISIN DE0005218309): Bekanntmachung über die Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms

16.07.2010
MOBOTIX AG / Aktienrückkauf 16.07.2010 15:36 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Der Vorstand der MOBOTIX AG hat am 15. Juli 2010 beschlossen, ab dem 19. Juli 2010 ein Aktienrückkaufprogramm zu starten, in dessen Rahmen 15.000 Aktien der Gesellschaft erworben werden sollen. Dies entspricht rund 0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Vorstand macht dabei von der am 30. September 2009 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch. Das Rückkaufprogramm hat keine feste Laufzeit, sondern endet automatisch mit dem Erwerb des oben genannten Aktien-Volumens. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung in der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Konkret wird insbesondere die Verwendung zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands nach weiterer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 erwogen. Die endgültige Festlegung der Verwendung erfolgt im Einzelfall durch gesonderten Beschluss des Vorstands und - soweit erforderlich - des Aufsichtsrats. Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut ferner angewiesen, ihr die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaft ihren in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im Übrigen trifft das Kreditinstitut die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf gemäß der EG-Verordnung an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zurückkaufen. Dieser ist aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten. Die Gesellschaft wird die Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt. Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden. Die Transaktionen werden gemäß EG-Verordnung bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die MOBOTIX AG unter www.mobotix.com regelmäßig informieren. Winnweiler-Langmeil, 16. Juli 2010 Der Vorstand Kurzprofil MOBOTIX AG: Die MOBOTIX AG sieht sich selbst als ein Softwareunternehmen mit eigener Hardwareentwicklung auf dem Gebiet der digitalen, hochauflösenden und netzwerkbasierten Video-Sicherheitslösung. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung anwenderfreundlicher Komplettsystemlösungen aus einer Hand. Das börsennotierte Unternehmen aus Langmeil gilt seit seiner Gründung 1999 nicht nur als innovativer Technologiemotor der Netzwerkkameratechnik, sondern ermöglicht durch ihr dezentrales Konzept überhaupt erst rentable hochauflösende Videosysteme in der Praxis. Seit 2010 erweitert MOBOTIX sein Produktportfolio um eigenentwickelte intelligente Haustechnikprodukte. Ob Botschaften, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen, Tankstellen, Hotels oder Autobahnen - MOBOTIX Videosysteme sind seit Jahren hunderttausendfach auf allen Kontinenten im Einsatz. MOBOTIX AG Lutz Coelen, CFO/CSO Ariane Oltmanns, IR-Manager Kaiserstrasse D-67722 Langmeil Telefon: +49 6302 9816-0 Fax: +49 6302 9816-190 Mail: lutz.coelen@mobotix.com ariane.oltmanns@mobotix.com investor@mobotix.com www.mobotix.com Fink & Fuchs Public Relations AG Michael Zell/Philipp Perwanger Berliner Strasse 164 D-65205 Wiesbaden Telefon: +49 611 74131-920 Fax: +49 611 74131-23 Mail: philipp.perwanger@ffpr.de www.ffpr.de 16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MOBOTIX AG Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Deutschland Telefon: +49 (0)6302-9816-111 Fax: +49 (0)6302-9816-190 E-Mail: ir@mobotix.com Internet: www.mobotix.com ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

MOBOTIX AG / Aktienrückkauf 16.07.2010 15:36 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Der Vorstand der MOBOTIX AG hat am 15. Juli 2010 beschlossen, ab dem 19. Juli 2010 ein Aktienrückkaufprogramm zu starten, in dessen Rahmen 15.000 Aktien der Gesellschaft erworben werden sollen. Dies entspricht rund 0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Vorstand macht dabei von der am 30. September 2009 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch. Das Rückkaufprogramm hat keine feste Laufzeit, sondern endet automatisch mit dem Erwerb des oben genannten Aktien-Volumens. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung in der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Konkret wird insbesondere die Verwendung zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands nach weiterer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 erwogen. Die endgültige Festlegung der Verwendung erfolgt im Einzelfall durch gesonderten Beschluss des Vorstands und - soweit erforderlich - des Aufsichtsrats. Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut ferner angewiesen, ihr die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaft ihren in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im Übrigen trifft das Kreditinstitut die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf gemäß der EG-Verordnung an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zurückkaufen. Dieser ist aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten. Die Gesellschaft wird die Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt. Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden. Die Transaktionen werden gemäß EG-Verordnung bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die MOBOTIX AG unter www.mobotix.com regelmäßig informieren. Winnweiler-Langmeil, 16. Juli 2010 Der Vorstand Kurzprofil MOBOTIX AG: Die MOBOTIX AG sieht sich selbst als ein Softwareunternehmen mit eigener Hardwareentwicklung auf dem Gebiet der digitalen, hochauflösenden und netzwerkbasierten Video-Sicherheitslösung. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung anwenderfreundlicher Komplettsystemlösungen aus einer Hand. Das börsennotierte Unternehmen aus Langmeil gilt seit seiner Gründung 1999 nicht nur als innovativer Technologiemotor der Netzwerkkameratechnik, sondern ermöglicht durch ihr dezentrales Konzept überhaupt erst rentable hochauflösende Videosysteme in der Praxis. Seit 2010 erweitert MOBOTIX sein Produktportfolio um eigenentwickelte intelligente Haustechnikprodukte. Ob Botschaften, Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen, Tankstellen, Hotels oder Autobahnen - MOBOTIX Videosysteme sind seit Jahren hunderttausendfach auf allen Kontinenten im Einsatz. MOBOTIX AG Lutz Coelen, CFO/CSO Ariane Oltmanns, IR-Manager Kaiserstrasse D-67722 Langmeil Telefon: +49 6302 9816-0 Fax: +49 6302 9816-190 Mail: lutz.coelen@mobotix.com ariane.oltmanns@mobotix.com investor@mobotix.com www.mobotix.com Fink & Fuchs Public Relations AG Michael Zell/Philipp Perwanger Berliner Strasse 164 D-65205 Wiesbaden Telefon: +49 611 74131-920 Fax: +49 611 74131-23 Mail: philipp.perwanger@ffpr.de www.ffpr.de 16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. 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