Diät kann den Job retten

26.04.2007
Wer häufig krank war, darf nicht gekündigt werden, wenn er aktiv etwas für seine Gesundheit tut.

Wer häufig am Arbeitsplatz gefehlt hat, darf nicht gekündigt werden, wenn er seine Gesundheit durch eine Reha aktiv verbessert und berechtigte Hoffnung besteht, dass er in Zukunft wieder regelmäßig arbeiten kann. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin (Az. 6 Sa 1245/06).

Eine stark übergewichtige Arbeitnehmerin war über Jahre hinweg an jeweils mehr als 50 bis 100 Arbeitstagen krank gewesen - in den meisten Fällen wegen Störungen des Bewegungsapparats. Obwohl die Frau Ende 2005 an einer zweimonatigen ambulanten Rehabilitation teilnahm, dort ihr Gewicht deutlich reduzierte, ihre Muskulatur stärkte und danach auch nicht mehr krank wurde, kündigte ihr der Arbeitgeber wegen der früheren Fehlzeiten zum 30. September 2006.

Die Arbeitnehmerin klagte auf Weiterbeschäftigung - mit Erfolg. Hohe Fehlzeiten über Jahre hinweg seien zwar ein berechtigter Kündigungsgrund, so die Richter. Die Rehabilitation habe den Gesundheitszustand der Klägerin aber deutlich verbessert. Das gehe auch aus einem ärztlichen Gutachten hervor, das dem Arbeitgeber schon vor der Kündigung bekannt war. Weil die Frau nach der Reha-Maßnahme über Monate hinweg gar keine Fehltage mehr hatte, bestehe gute Hoffnung, dass sie künftig regelmäßig arbeiten könne. Vor einer endgültigen Kündigung hätte der Arbeitgeber ihr eine Chance geben und die weitere Entwicklung abwarten müssen. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung durch den Arbeitgeber für unwirksam, die Frau muss nun weiterbeschäftigt werden. Quelle: www.moneytimes.de (mf)

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