Dialer-Gebühren nicht bezahlen

16.04.2004

Telefonkunden müssen erhöhte Gebühren für 0190er- oder 0900er-Nummern nicht zahlen, wenn die Verbindung über einen heimlich installierten Dialer erfolgt ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Weil die Telefonnetzbetreiber, die die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen, auch daran mitverdienen, sei es angemessen, dass sie auch das Missbrauchsrisiko tragen, so die Richter.

Geklagt hatte der Berliner Stadtnetzbetreiber Berlikom. Eine Kundin sollte rund 9.000 Euro für Telefonverbindungen bezahlen, die über eine 0190er-Nummer hergestellt worden waren. Der Sohn der Frau hatte im Internet eine Datei heruntergeladen, die eine Beschleunigung der Datenübertragung versprach. Tatsächlich verbarg sich dahinter ein Dialer, der alle Verbindungen über eine teure 0190er-Nummer herstellte. Die Manipulationen waren bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht erkennbar.

Die Richter befanden deshalb, dass weder die Frau noch ihr Sohn gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Sie hätten keinen besonderen Anlass zu Schutzvorkehrungen gehabt, da der Dialer nicht erkennbar gewesen sei, urteilte das Gericht. Der Telefonnetzbetreiber muss die Mehrkosten nun selbst tragen. (AZ: III ZR 96/03)

Marzena Fiok

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