Dialer-Opfer siegt gegen Nummernbetreiber

26.08.2003
Im Oktober 2002 flatterte eine Mail mit einem Dialer in den Briefkasten eines Mitarbeiters des Bundeswirtschaftsministeriums. Am 23. Oktober des Monats folgte prompt die Rechnung der Deutschen Telekom: 47,44 Euro sollte der Betroffene löhnen. Doch der wehrte sich verb und zwang die Telekom samt Dialerbetreiber zur Aufgabe - er muss die Rechnung nicht bezahlen. Das berichtet unsere Schwesterzeitschrift PC-Welt unter Berufung auf den Online-Dienst Dialerschutz.de. Bei der Mail handelte es sich um eine vermeintliche virtuelle Grußkarte, die im Rahmen einer großangelegten Spam-Aktion zu Hunderttausenden verschickt wurde. Als der Ministeriums-Mitarbeiter seine Telefon-Rechnung sah, forschte er nach und wurde schnell fündig. Seine Tochter war auf die Grußkarten-Mail mit dem 0190-Dialer hereingefallen. Doch da waren Dialerbetreiber Interfun und Deutschen Telekom an den Falschen geraten. Der Betroffene w zunächst der Forderung der Deutschen Telekom. Als das Unternehmen auf seiner Forderung beharrte, erstattete der Jurist Strafanzeige wegen Geldwäsche gegen die Verantwortlichen der Deutschen Telekom AG bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Die Telekom zeigte sich von dem W beeindruckt und akzeptierte die Aufrechnung der 47,44 Euro mit einer späteren Telefonrechnung. Damit war für das Dialer-Opfer die Sache aber nicht erledigt, jetzt nahm er sich die Nummernbetreiber Deutsche Telefon und Marketing Services AG (dtms) und dessen Inkassounternehmen Nexnet vor. Die üblichen Standardbriefe der Unternehmen beantwortete er mit ausgefeilten juristischen Schreiben. So verweigerte der Jurist zum Beispiel die Bezahlung einer Gebühr für die Aufschlüsselung der Verbindungsdaten, die Nexnet damals forderte. Außerdem fragte der Betroffene beim Präs des Amtsgerichts Tiergarten nach, ob Nexnet überhaupt eine Inkasso-Erlaubnis habe. Prompt kam die Antwort: Nein, Nexnet habe eine solche gar nicht. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft Berlin eingeschaltet wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz. Zu guter Letzt klagte der renitente Ministeriumsbeamte selbst gegen Nexnet, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Nexnet keine Forderung gegen ihn habe. Nexnet reagierte darauf nicht, dafür aber die dtms: "Aus Kulanz und geschäftspolitischen Erwägungen" verzichte dtms auf die Forderung. Erledigt ist der Fall für den Beamten damit noch nicht, schließlich betreffe das Schreiben der dtms nur den ersten von vier Klageanträgen. So soll Nexnet zum Beispiel dem Dialeropfer dessen Auslagen ersetzen. Zudem laufen die Strafverfahren gegen die Telekom und das Verfahren gegen Nexnet wegen unerlaubter Rechtsberatung noch. (cm)

Im Oktober 2002 flatterte eine Mail mit einem Dialer in den Briefkasten eines Mitarbeiters des Bundeswirtschaftsministeriums. Am 23. Oktober des Monats folgte prompt die Rechnung der Deutschen Telekom: 47,44 Euro sollte der Betroffene löhnen. Doch der wehrte sich verb und zwang die Telekom samt Dialerbetreiber zur Aufgabe - er muss die Rechnung nicht bezahlen. Das berichtet unsere Schwesterzeitschrift PC-Welt unter Berufung auf den Online-Dienst Dialerschutz.de. Bei der Mail handelte es sich um eine vermeintliche virtuelle Grußkarte, die im Rahmen einer großangelegten Spam-Aktion zu Hunderttausenden verschickt wurde. Als der Ministeriums-Mitarbeiter seine Telefon-Rechnung sah, forschte er nach und wurde schnell fündig. Seine Tochter war auf die Grußkarten-Mail mit dem 0190-Dialer hereingefallen. Doch da waren Dialerbetreiber Interfun und Deutschen Telekom an den Falschen geraten. Der Betroffene w zunächst der Forderung der Deutschen Telekom. Als das Unternehmen auf seiner Forderung beharrte, erstattete der Jurist Strafanzeige wegen Geldwäsche gegen die Verantwortlichen der Deutschen Telekom AG bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Die Telekom zeigte sich von dem W beeindruckt und akzeptierte die Aufrechnung der 47,44 Euro mit einer späteren Telefonrechnung. Damit war für das Dialer-Opfer die Sache aber nicht erledigt, jetzt nahm er sich die Nummernbetreiber Deutsche Telefon und Marketing Services AG (dtms) und dessen Inkassounternehmen Nexnet vor. Die üblichen Standardbriefe der Unternehmen beantwortete er mit ausgefeilten juristischen Schreiben. So verweigerte der Jurist zum Beispiel die Bezahlung einer Gebühr für die Aufschlüsselung der Verbindungsdaten, die Nexnet damals forderte. Außerdem fragte der Betroffene beim Präs des Amtsgerichts Tiergarten nach, ob Nexnet überhaupt eine Inkasso-Erlaubnis habe. Prompt kam die Antwort: Nein, Nexnet habe eine solche gar nicht. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft Berlin eingeschaltet wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz. Zu guter Letzt klagte der renitente Ministeriumsbeamte selbst gegen Nexnet, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Nexnet keine Forderung gegen ihn habe. Nexnet reagierte darauf nicht, dafür aber die dtms: "Aus Kulanz und geschäftspolitischen Erwägungen" verzichte dtms auf die Forderung. Erledigt ist der Fall für den Beamten damit noch nicht, schließlich betreffe das Schreiben der dtms nur den ersten von vier Klageanträgen. So soll Nexnet zum Beispiel dem Dialeropfer dessen Auslagen ersetzen. Zudem laufen die Strafverfahren gegen die Telekom und das Verfahren gegen Nexnet wegen unerlaubter Rechtsberatung noch. (cm)

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