Die angekündigte Arbeitsunfähigkeit

15.11.2001

Ist ein Arbeitnehmer nach zweimaliger Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit nicht dienstunfähig erkrankt, so rechtfertigt dies trotz eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine außerordentliche Kündigung. Einer Abmahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht, da das Fernbleiben trotz Dienstfähigkeit eine grobe Pflichtverletzung darstellt und eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwartet werden kann (Landesarbeitsgericht Berlin, Az.: 13 Sa 1746/00). (jlp)

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