Die angekündigte Krankheit

09.07.2000

Die bloße Ankündigung, sich krank schreiben zu lassen, ist noch kein Kündigungsgrund, solange es sich dabei auch um den Hinweis auf ein rechtmäßiges Verhalten handeln kann. Der Arbeitgeber muss vielmehr den vollen Beweis dafür erbringen, dass der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht krank war, und dass er nur "krankfeiern" wollte. Ein solcher Beweis ist schwer zu führen, da ein Arbeitnehmer sehr wohl Krankheitssymptome verspüren kann, die zu einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit führen können (Landesarbeitsgericht Köln,Az.: 11 Sa 1216/98). (jlp)

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