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Die Bank wechseln – was ist zu tun?

29.04.2013

Was ist ein P-Konto?

Kann man sein Girokonto auch in ein so genanntes P-Konto - also ein Konto mit Pfändungsschutz - umwandeln? Und sind die auch gratis?

Klingelhöfer: Ja und nein! Nach dem Pfändungsschutzrecht hat jeder Girokontoinhaber einen Rechtsanspruch darauf, dass sein bereits bestehendes Einzel-Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Liegt eine gemeinsame Kontoinhaberschaft vor, ist eine Umwandlung nicht möglich. Es darf auch jeder auch nur ein einziges P-Konto führen. Die Umschreibung selbst erfolgt dann durch eine einfache Mitteilung an das Kreditinstitut, dass das bestehende Girokonto als P-Konto geführt werden soll. Wegen des Mehraufwandes für die Banken sind P-Konten nicht gratis. Für ihre Führung dürfen die Kreditinstitute aber auch keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto. Und noch einen Haken gibt es: Da ein P-Konto ein reines Guthabenkonto ist, führt die Umwandlung zur Kündigung eines eventuellen Dispokreditvertrages. Ist bereits ein Dispokredit in Anspruch genommen worden, muss er dann auch zeitnah zurückgezahlt werden.

Kann man sein bestehendes Konto jederzeit kündigen, oder gibt es Laufzeiten, die man einhalten muss?

Klingelhöfer: Als Verbraucher kann sein Konto jederzeit und ohne Vertragslaufzeiten kündigen. Es bestehen keinerlei Kündigungsfristen und die Auflösung eines Girokontos ist kostenfrei. Allerdings empfehle ich, das alte Girokonto erst zu kündigen, wenn die neuen EC- und Kreditkarten einschließlich Geheimnummer und ggf. PIN- und TAN-Nummern zum Online-Banking eingegangen sind.

Welche Tipps geben Sie wechselwilligen Verbrauchern noch mit auf den Weg?

Klingelhöfer: Wichtig ist wie gesagt, das alte und das neue Girokonten eine Zeit lang parallel laufen zu lassen - auch bis alle Daueraufträge übertragen sind. Dann informiert man den Arbeitgeber und unterrichtet alle Firmen, denen eine Einzugsermächtigung vorliegt über die neue Bankverbindung. Letzteres wird leider oft vergessen. Das kann zu erheblichem Ärger führen, wenn regelmäßige Leistungen wie Gas oder Strom auf einmal ausbleiben, weil die Rechnungen nicht mehr beglichen werden. Einige Banken haben für die anstehenden Benachrichtigungen Vordrucke, andere Kreditinstitute sind bei den erforderlichen Schritten behilflich oder übernehmen sogar die gesamte Abwicklung. Einfach einmal bei der neuen Bank nachfragen, inwieweit man mit Unterstützung rechnen kann. (oe)
Quelle: www.arag.de

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