Die deutsche Rechtsprechung reicht aus

25.11.1999

STUTTGART: Das Jahr-2000-Problem ist inzwischen von allen Seiten beleuchtet worden. Relativ wenig diskutiert wird bislang allerdings, wie es danach weitergeht. Wer haftet denn, wenn die Software streikt oder die Computer den Dienst quittieren?

Aus Angst vor einer gigantischen Prozeßflut wurde in den USA im Juli dieses Jahres der "Year 2000 Readiness and Responsibility Act" (Y2K Act) verabschiedet. Er soll die Gerichte entlasten und den sogenannten Strafschadensersatz in Grenzen halten. Ansonsten, so befürchten amerikanische Experten, werden die Schadensersatzverurteilungen so manche Existenz einfach von der Bildfläche fegen.

In Deutschland ist diese Vorsorge nach Meinung von Holger Seibert, einem Rechtsanwalt, nicht nötig. "In den USA winkt dem erfolgreichen Kläger in Form des Strafschadensersatzes die Zuerkennung von exorbitant hohen Schadensersatzleistungen. In Deutschland liegen die Dinge anders," erklärt er. Hierzulande könne kein Kläger mit "pekuniärem Prozeßerfolg" rechnen, weshalb die Deutschen auch kein "prozeßfreudiges Volk" wie die Amerikaner seien.

Seibert ist der Meinung, daß die bestehende deutsche Rechtsprechung und die allgemeinen kaufrechtlichen Grundprinzipien durchaus ausreichen werden, um die eventuell anfallenden Rechtsstreitigkeiten zu bewältigen. Lediglich die Verjährungsfristen seien noch nicht geregelt. (gn)

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