Die einfache Ausführung genügt

10.07.2003

Muss ein Arbeitnehmer während der Arbeit am Bildschirm eine ärztlich verordnete Bildschirmarbeitsbrille tragen, dann hat der Arbeitgeber diese Kosten zu übernehmen. Entscheidet sich aber der Arbeitnehmer für eine Gleitsichtbrille, entspiegelt und mit Kunststoffgläsern ausgestattet, so fallen diese Sondermodellkosten nicht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht detailliert nachweisen kann, dass diese Extras zu seiner Arbeit am Bildschirm auch unbedingt nötig sind (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 5 Ca 2695/02). (jlp)

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