Die Einheit ist entscheidend

26.10.2000

Wenn ein Käufer PC, Monitor und Software "aus einer Hand" erwirbt, handelt es ich um als zusammengehörig verkaufte Sachen, die nicht ohne Nachteil für den Käufer voneinander getrennt werden können, weil dieser sonst die Vorteile des Kaufs aus einer Hand verliert. Ist so der Monitor fehlerhaft und kann der Fehler auch nach mehrmaligem Nachbessern nicht behoben werden, weil die Buchstaben unscharf abgebildet sind, kann der Käufer die gesamte PC-Anlage zurückgeben. Bei seinem Recht auf Rückgabe kann der Verkäufer den Käufer nicht darauf verweisen, dass ja "nur" der Bildschirm defekt sei (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 22 U 122/99). (jlp)

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