Mogelpackungen, Flatrate-Märchen und Abzocke

Die fiesen Tricks der Carrier – Teil 2

Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 

Breitband-Internet - aber nur in der Werbung

Das Thema Mindestlaufzeit wird für viele Nutzer auch in einem anderen Zusammenhang zur Falle: Erbringt der DSL-Anschluss nicht die geforderte Leistung, dann muss der Kunde dennoch weiterzahlen, da er nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen kann. In der Regel haben die Provider sich nämlich abgesichert und reden in ihren AGB nur von "Bandbreiten von bis zu xx Kbit/s" . Und dies liest sich ganz anders, als das in der Werbung angepriesene DSL 16.000.

Bevor Sie einen neuen Vertrag unterschrieben, sollten Sie also genau nachfragen, welche Geschwindigkeit an Ihrem Anschluss möglich ist. Dabei sollten Sie bedenken, dass die DSL-Anbieter in der Regel ihre Geschwindigkeitsaussagen anhand der Einträge in einer Datenbank treffen. Selbst wenn die Datenbank dann beispielsweise für einen DSL-16.000-Anschluss einen theoretischen Wert von 12.000 Kbit/s ermittelt, können die realen physikalischen Verhältnisse ganz anders aussehen und etwa nur 6.500 Kbit/s erreicht werden. In diesem Fall würde der Kunde zwei Jahre lang unnötigerweise den teuren 16.000-Anschluss bezahlen, obwohl für ihn ein DSL-6.000-Tarif wirtschaftlich sinnvoller gewesen wäre. Seriöse Anbieter räumen ihren Kunden in solchen Fällen die Möglichkeit zu einem Downgrade ein - und dies auch dann, wenn sich der Anschluss erst während der Vertragslaufzeit verschlechtert.

Sollten Sie entsprechende Passagen nicht in den AGB finden, dann hilft oft ein Blick in die diversen DSL-Foren. Zeigt sich der ins Auge gefasste Anbieter in solchen Fällen kulant? Sollten Sie diese Frage mit Nein beantworten müssen, dann zahlen Sie lieber etwas mehr für einen anderen Provider - zwei Jahre Ärger mit einem DSL-Anbieter sind die eingesparten zwei bis drei Euro pro Monat nicht wert.

Wenn Fortschritt Rückschritt ist

Neben den Vertragslaufzeiten beinhalten zahlreiche DSL-Offerten noch einen anderen Fallstrick. Ist in dem Angebot von NGN (Next Generation Network) oder einem IAD (Integrated Access Device) die Rede, sollten Sie das Kleingedruckte besonders aufmerksam lesen. Häufig erhalten Sie hier nämlich keinen klassischen Telefonanschluss plus DSL, sondern nur einen DSL-Anschluss, bei dem die Telefonie per VoIP realisiert wird. In der Praxis heißt dies, dass bei einer DSL- oder Internet-Störung auch nicht mehr telefoniert werden kann.

Zudem haben solche Konstrukte oft den Schönheitsfehler, dass sie nur mit dem vom Provider gelieferten Equipment funktionieren. So berichtet ein Leser unserer Schwesterpublikation Computerwoche, dass sein Alice-DSL nur mit Alice-Router und Spezialfirmware laufe, was einen normalen Betrieb ausbremse. Ungemach droht auch manchem VDSL-Kunden der Telekom. Bei der VDSL-Konfiguration verwendete der Carrier nämlich zwei verschiedene Verfahren: entweder die Startnetz- oder die Zielnetzarchitektur. Die jeweilige Architektur wirkt sich direkt auf die Router-Konfiguration aus, und so manches VPN-Problem im Home Office hat seine Ursache in diesem kleinen Unterschied.

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