Die gemeinnützige Treuhandstiftung: Wirksame Lösungen für mittelständische Unternehmer

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala, Fasolt-Str. 7, 80639 München
Wie man daraus vor allem bei Liquiditätsengpässen und im Erbrecht Vorteile ziehen kann, erklären Rechtsanwalt Johannes Fiala und Frank M. Strobelt von der Gesellschaft für Stiftungsförderung.

Fast völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit steht eine grundlegende Reform der der Erbschafts- und Schenkungssteuer in 2007 bevor. Dies gleicht einer Zeitbombe für den gesamten Mittelstand, denn die Details werden erst jetzt Schritt für Schritt der Öffentlichkeit bekannt.

Fachleute und Steuerexperten z.B. vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) konstatieren "So wird der Mittelstand kaputt reformiert".

So soll der Steuerwert für mittelständische Unternehmen bei der Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge kräftig ansteigen. Das Betriebsvermögen soll danach steuerlich sogar in Zukunft auseinanderdividiert werden in gutes und böses Vermögen. Das so genannte böse Vermögen = unproduktives Vermögen (Barvermögen, Kassenbestand, Bankguthaben, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in der Bilanz) soll dann sofort besteuert werden und dafür ist dann auch sofort Schenkungs- und Erbschaftsteuer fällig.

Nach der vorgesehenen Steuerreform wird die Steuerlast bei der Übertragung von Firmenvermögen im Rahmen des Generationenwechsels dann fast um das Achtfache steigen. Für das unproduktive Vermögen ist die Steuerlast immerhin fast dreimal so hoch wie die alte Steuer, jedoch für den gesamten Betrieb.

Die noch zu verabschiedenden neuen Steuerregelungen treffen eigentlich den gesamten Mittelstand. Diese gelten vor allem für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, aber auch für Unternehmer, die zu mindestens 25 Prozent an der eigenen GmbH oder AG beteiligt sind.

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