Kommentar

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühr soll teurer werden - aber warum eigentlich?



Prof. Dr. Alfred-Joachim Hermanni ist Professor für Medienentwicklung und -management an der SRH Fernhochschule – The Mobile University.

Weitere berufliche Stationen u. a.: Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Präsidiums des Deutschen Roten Kreuzes, Leiter der Abteilung Medienpolitik der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Chefredakteur bei Pro7, Producer & Berater bei der Verlagsgruppe von Holtzbrinck und selbstständiger Filmproduzent (beispielsweise "Tatort", internationale Produktionen von Imagefilmen). Hermanni berät nebenberuflich Unternehmer, Selbstständige und Start-ups.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten drängen auf Gebührenerhöhung - dabei wäre jede Menge Sparpotenzial vorhanden.
Idee für Sparmaßnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Allzu seichte Unterhaltung herausnehmen, die das Programm zu sehr verflacht.
Idee für Sparmaßnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Allzu seichte Unterhaltung herausnehmen, die das Programm zu sehr verflacht.
Foto: PlusONE - shutterstock.com

Alle paar Jahre wieder – in etwa so regelmäßig wie Schaltjahre anfallen – beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, inwiefern der Rundfunkbeitrag verfassungskonform ist. Und welch Überraschung, auch im Juli 2018 bestätigten die Richter des Ersten Senats, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk "wesentlich" für die Demokratie sei und auch die Höhe der Rundfunkgebühr von derzeit monatlich 17,50 Euro gerechtfertigt.

Man kann diese Entscheidung als pragmatisch bezeichnen, damit kein Streit um das öffentlich-rechtliche System aufs Neue entfacht wird. Aber das ist definitiv zu kurz gedacht, denn die ARD fordert bereits, die Rundfunkgebühr ab 2021 zu erhöhen, um diese der Inflation anzupassen. Anderenfalls, so der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm, „kommen wir am gewaltigen Kürzen der Programme nicht vorbei“, berichtet das „Handelsblatt“.

Aber was wäre schlimm daran, wenn öffentlich-rechtliche Programme gekürzt werden, fragten mich erst kürzlich Studenten an der SRH Fernhochschule? Sie finden wie viele andere Gebührenzahler den Grundversorgungsauftrag mit 20 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und 70 Hörfunkprogrammen überdimensioniert. Brauchen die deutschen Haushalte wirklich diverse Sparten- und mehrere Kulturprogramme, die lediglich einige hunderttausende Zuschauer finden?

In diesem Kontext bleibt auch zu klären, warum Rundfunkanstalten wie Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk, die sich nicht selber finanzieren können, weiterhin subventioniert werden sollen. Und wie erkläre ich meiner Nachbarin, die von einer schmalen Rente lebt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühr von 210,00 Euro jährlich für die Programmgestaltung nicht ausreichen und deshalb auf eine Erhöhung drängen? Und dies bei 8 Milliarden Euro an Gesamterträgen, die 2017 eingenommen wurden?

Ja, richtig gelesen: Achttausend Millionen. Diese Summe entspricht circa 50 Prozent der Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die deutschlandweit 2018 für staatliche Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung ausgegeben werden.

Mir fehlt es jedenfalls nicht an Fantasie, auf welche Weise Kosten einzusparen sind. So könnte beispielsweise das derzeit doppelte öffentlich-rechtliche Korrespondenten-Netz mit weltweit rund 50 Auslandsstudios erheblich reduziert werden. Oder es könnten die Sparten- und Kulturprogramme zusammengelegt werden. Oder es könnten ARD-Landesrundfunkanstalten fusionieren, um Einsparungen in den Bereichen Technik, Verwaltung und Personal vorzunehmen. Oder es könnte die allzu seichte Unterhaltung aus dem Programm genommen werden, die zur Verflachung des Programms beiträgt.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Es steht außer Frage, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar ist. Neuorganisiert wurden die öffentlich-rechtlichen Sender nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel, eine unabhängige, vielfältige Berichterstattung zu gewährleisten. Sie unterscheiden sich in drei wesentlichen Punkten von den privaten Sendern:

Zum einen ist die technische Verbreitung so ausgelegt, dass ARD und ZDF für jeden erreichbar sind. Zum anderen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Grund der Rundfunkgebühr nicht auf Werbeeinnahmen angewiesen und müssen somit nicht an ihren Einschaltquoten gemessen werden. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, ein inhaltlich umfassendes Programmangebot aus Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung für alle Zielgruppen zur Verfügung zu stellen, um die sogenannte Grundversorgung sicherzustellen.

Fassen wir zusammen: Die öffentliche Kommunikation – Grundversorgung und Auftrag – muss weiter gesichert werden. Es ist jedoch an der Zeit, den Fokus der öffentlich-rechtlichen Anstalten neu auszurichten, um unter anderem die jüngeren Zielgruppen wieder mehr anzusprechen und zu hinterfragen, ob der Auftrag der Grundversorgung noch in angemessenem Maße erfüllt wird.

Ein wenig Einsicht oder gar Demut bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – verbunden mit umfassenden Sparmaßnahmen – könnte wahrlich nicht schaden. Ansonsten drohen 2019 schwierige Verhandlungen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, die heute schon einen automatisch steigenden Rundfunkbeitrag ablehnen. (PC-WELT)

Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt noch immer

Zur Startseite