Europäische Kommission

"Die Roaming-Abzocke in der EU dürfte endgültig beendet sein"

Beate Wöhe leitete als Director Experts Network das IDG Experten-Netzwerk für alle Online-Portale der IDG Tech Media GmbH. Sie hatte diese Position nach über zehnjähriger Tätigkeit als Redakteurin und leitende Redakteurin des IDG-Titels ChannelPartner im Juli 2014 übernommen. 
Ab dem 1. Juli 2012 tritt die neue EU-Verordnung in Kraft, die Preisobergrenzen für Datenroaming im europäischen Ausland regelt.

Ab dem 1. Juli 2012 tritt die neue EU-Verordnung in Kraft, die Preisobergrenzen für Datenroaming im europäischen Ausland regelt. Auch Anrufe und SMS werden für Geschäftsreisende und Urlauber günstiger. "Mit den Preisobergrenzen für den Datenverkehr werden die Roamingpreise endlich den Bedürfnissen der Smartphone-Generation angepasst. Die Roaming-Abzoge in der EU dürfte damit endgültig beendet sein", kommentierte die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, das Ergebnis, für das sie lange gekämpft hatte.

Ab dem 1. Juli 2012 betragen die Netto-Höchstpreise für Mobilfunknutzer:

- 29 Cent pro Minute für einen abgehenden Anruf

- 8 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf

- 9 Cent für das Versenden einer SMS-Nachricht

- 70 Cent pro MB für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (Abrechnung pro KB)

Eine Weiterführung der Kostenreduzierung ist geplant. So sollen Datendownloads nach weiteren künftigen Preissenkungen ab 2012 netto nur noch 20 Cent pro MB betragen, was gegenüber den heutigen Preisen vieler Carrier eine Einsparung von 90 Prozent bedeutet. Natürlich stehe es den Anbietern frei, sich innerhalb der gesetzten Grenzen auch weiter nach unten zu bewegen, was den Wettbewerb ankurbelt und die Preise noch günstiger machen könnte.

Ab dem 1. Juli 2012 müssen die Carrier diejenigen Anwender, die ihre Datendienste außerhalb der EU-Grenzen nutzen, per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung warnen, sobald dafür ein Rechnungsbetrag von 50 Euro oder eine andere vereinbarte Grenze überschritten wird. Sollte der Nutzer die Roamingdienste trotzdem weiterhin nutzen wollen, muss das Überschreiten der Kostengrenze ausdrücklich bestätigen.

Diese Preissenkung ist der Anfang einer Reihe von Maßnahmen, die im Endergebnis zu mit größeren Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher, einem verstärkten Wettbewerb und niedrigeren Roamingpreisen führen sollen. Die Verbraucher sollen die Möglichkeit erhalten, vor einer Reise einen separaten Roamingvertrag abzuschließen oder sich am Zielort einen Provider zu suchen. Diese Möglichkeit soll ab dem 1. Juli 2014 bestehen. (bw)

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