Finanzwissen

Die Umsatzsteuer entsteht unabhängig von der Rechnung

23.07.2008
Beratertipp der Steuerkanzlei SH+C: Umsatzsteuerliche Sollversteuerung beachten,

"Umsatzsteuerschuld entsteht grundsätzlich in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung oder Lieferung ausgeführt wurde", sagt Iris Bumes-Kremser, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Im Betrieb ist das aber manchmal problematisch, da Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Zahlungseingang vielfach auseinanderfallen.

Unternehmen müssen deswegen im Regelfall die Umsatzsteuer für ihre Forderungen vorfinanzieren, da die Steuer meist schneller an das Finanzamt überwiesen werden muss als die Kunden zahlen. Das System wird daher auch als umsatzsteuerliche Sollversteuerung bezeichnet, da die Umsatzsteuer bereits dann entsteht, wenn das Unternehmen durch die Leistungserbringung einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Kunden erwirbt.

Da die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer auf noch nicht ausgeglichene Kundenforderungen Existenzgründer und kleine Unternehmen übermäßig belasten würde, hat der Gesetzgeber neben das generelle System der Sollversteuerung noch die Möglichkeit einer Option zur sogenannten Istversteuerung gestellt. Bei dieser Variante müssen die Unternehmen die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt abführen, in dem sie das Geld vom Kunden erhalten haben.

Die liquiditätsschonende Istversteuerung können nach § 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) Betriebe mit einem Gesamtumsatz von bis zu 250.000 Euro, nicht buchführungspflichtige Unternehmen sowie Freiberufler in Anspruch nehmen. In den neuen Bundesländern gilt anstatt der Umsatzschwelle von 250.000 Euro ein höherer Betrag in Höhe von 500.000 Euro. Da die umsatzsteuerliche Sollversteuerung der Regelfall ist, muss die Inanspruchnahme der Istversteuerung durch ein Unternehmen vom Finanzamt im Vorfeld genehmigt werden. Die Genehmigung des Finanzamts steht dabei unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Der Widerruf durch das Finanzamt kann immer nur zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen.

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