Die wichtigsten Kreditsicherungsmöglichkeiten im Überblick

19.04.2006
Auch wer die Bank von sich und seiner Firma überzeugen konnte, wird Sicherheiten für den Kredit leisten müssen. Hier ein Überblick der verschiedenen Möglichkeiten.

Grundpfandrechte

Die Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) nehmen bei den Sicherheiten wegen ihrer Dauer, für die sie als Sicherheit zur Verfügung stehen, aber auch wegen ihrer Wertbeständigkeit und ihrer übersichtlichen Ausgestaltung, eine besonders hohe Rangstelle ein.

Bürgschaft

Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Bank) für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen. Der Wert dieser Sicherheit hängt davon ab, ob der Bürge über ein entsprechendes Vermögen oder über entsprechende Einkünfte verfügt. Banken verlangen stets selbstschuldnerische Bürgschaften, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers sofort den Bürgen in Anspruch nehmen zu können. Die Kreditinstitute vermeiden dadurch ein unter Umständen langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren gegen den Hauptschuldner.

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist die geeignete Sicherungsform in den Fällen, in denen der Kreditnehmer Sicherheiten anbietet (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager), die er zur Ausübung seines Unternehmens benötigt. Durch den Sicherungsvertrag wird das Kreditinstitut Eigentümer des Sicherungsgegenstandes. Durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Leihvertrag bleibt der Kreditnehmer aber Verfügungsberechtigter über die übereigneten Sachen. Der besondere Vorteil dieser Sicherungsart liegt darin, dass der Kreditnehmer mit den übereigneten Gegenständen weiter arbeiten kann, und die Übereignung nach außen hin nicht erkennbar ist.

Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Kreditnehmer eine Forderung an die Bank. Anstelle des alten Gläubigers (Kreditnehmer) tritt als neuer Gläubiger die Bank. Diese Kreditsicherheit gewinnt speziell in den Fällen an Bedeutung, in denen nicht in ausreichendem Umfang Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen zur Verfügung stehen. Das ist insbesondere bei neu gegründeten oder stark expandierenden Unternehmen der Fall.

Weitere Informationen und Tipps für das Bankengespräch finden Sie online unter www.hannover.ihk.de. (mf)

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