Die zehn häufigsten Fehler von Online-Händlern

24.07.2003

Der Kölner Online-Shop-Prüfer Trusted Shops hat seit Anfang seiner Tätigkeit mehr als 900 Prüfberichte ausgewertet und eine Liste der häufigsten Fehler von Online-Händlern aufgestellt:

1. Fehlende oder unvollständige nachvertragliche Informationen

2. Nicht ausreichende Hinweise zum Datenschutz

3. Fehlender Hinweis zur Einsicht in den Vertragstext

4. Offensichtlich unzulässige Klauseln in den AGB

5. Fehlender Hinweis zum Widerrufsrecht im Verlauf der Bestellung

6. Unzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des Widerrufsrechts

7. Unzulässige Ausschlüsse vom Widerrufsrecht

8. Fehlende Angaben zum Vertragsschluss

9. Zweifelhafte Einbeziehung der AGB

10. Unvollständige Anbieterkennzeichnung, oft unter missverständlichem Verweis

Vor allem eine weitreichende Informationspflicht sowie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht des Kunden seien die wichtigsten Punkte, und gerade bei denen würden die meisten Fehler gemacht. "Viele Anbieter hören zum ersten Mal während unserer Zertifizierung von den nachvertraglichen Informationspflichten, dem Verbot der Datenweitergabe oder dem zweiwöchigen Widerrufsrecht", sagt Carsten Föhlisch, Justitiar der Trusted Shops GmbH.

Rechtlich mangelhaft geführte Online-Shops können für den Betreiber dann schnell zum Bumerang werden. Nach einem Geschäftsabschluss flattert dann statt der erhofften Bezahlung eine Klage ins Haus. (bw)

www.trustedshops.de

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